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Kinder- und Jugendförderplan des Kreises Paderborn

Der kommunale Kinder- und Jugendförderplan des Kreises Paderborn stellt die kinder- und jugendpolitische Infrastruktur an Angeboten und Einrichtungen dar. Er soll die Arbeit der pädagogischen Fachkräfte und das ehrenamtliche Engagement unterstützen, sichern und weiterentwickeln.

Der Kreis Paderborn ergänzt mit seiner Förderung die Kinder- und Jugendförderung der zum Jugendamtsbereich des Kreises gehörenden Städte und Gemeinden, fördert die in diesem Bereich tätigen freien Träger der Jugendhilfe und gibt Anregungen zur Weiterentwicklung.

Am 1.1.2005 ist das 3. Gesetz zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes das „Gesetz zur Förderung der Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit und des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes“ - Kinder- und Jugendförderungsgesetz - (3. AG - KJHG - KJFöG) in Kraft getreten.

Danach hat der Kreis Paderborn als örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe

  • auf der Grundlage der kommunalen Jugendhilfeplanung einen Förderplan, der für jeweils eine Wahlperiode der Vertretungskörperschaft festgeschrieben ist, zu erstellen,
  • im Rahmen seiner finanziellen Leistungsfähigkeit zu gewährleisten, dass in seinem Zuständigkeitsbereich die erforderlichen geeigneten Einrichtungen, Dienste, Veranstaltungen und Fachkräfte der Kinder- und Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit und des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes zur Verfügung stehen.
  • Träger der freien Jugendhilfe und Initiativen, soweit sie in den Bereichen des Kinder- und Jugendförderungsgesetzes tätig sind, sollen nach Maßgabe des § 74 SGB VIII und den Inhalten und Vorgaben der örtlichen Jugendhilfeplanung gefördert werden.

Verantwortung

Der Träger der öffentlichen Jugendhilfe, bestehend aus Verwaltung und Jugendhilfeausschuss, trägt gemäß dem SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz) die Gesamtverantwortung dafür, dass im Betreuungsbereich ausreichend Maßnahmen und Einrichtungen für Kinder und Jugendliche zur Verfügung stehen, die geeignet sind, die Entwicklung und Erziehung junger Menschen zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu ermöglichen.

Im Rahmen der finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Kreis Paderborn als örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe dafür Sorge zu tragen, dass die erforderlichen Haushaltsmittel bereitgestellt werden. Diese müssen in einem angemessenen Verhältnis zu den für Jugendhilfe insgesamt bereitgestellten Mitteln stehen.

Der 2. Kinder- und Jugendförderungsplan des Kreises Paderborn entspricht den gesetzlichen Vorgaben und gilt für die Städte und Gemeinden im Kreis Paderborn: Altenbeken, Bad Lippspringe, Bad Wünnenberg, Borchen, Büren, Delbrück, Hövelhof, Lichtenau und Salzkotten. Die Erarbeitung ist unter Beteiligung der Jugendhilfeplanung und der Arbeitsgemeinschaft nach § 78 SGB VIII „Jugend“ erfolgt.

Es gibt 4 zentrale Handlungsfelder:

  • Kinder- und Jugendarbeit der freien Träger und der Initiativen
  • Offene Kinder- und Jugendarbeit
  • Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz
  • Jugendsozialarbeit

Weitere Querschnittsaufgaben sind:

  • Bildung in der Jugendarbeit
  • Berücksichtigung besonderer Lebenslagen
  • Geschlechterdifferenzierte Kinder- und Jugendarbeit
  • Interkulturelle Bildung
  • Beteiligung von Kindern und Jugendlichen
  • Zusammenarbeit mit Schulen

Anschrift

Kreis Paderborn
Aldegreverstraße 10 – 14
33102 Paderborn

Kontakt

Telefon: 05251 308 - 0
Telefax: 05251 308 - 8888
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