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Sprachförderung in Kindertageseinrichtungen

Sprache ist der Schlüssel zur Bildung. Sie ist eine grundlegende Zugangsvoraussetzung für Teilhabe und Persönlichkeitsentwicklung. Sprachförderung wird in Kitas, Schulen und weiteren Institutionen angeboten.

Auf dieser Internetseite geht es um Sprachförderung in Kitas. Des Weiteren bietet der Rotary Club Paderborn-Kaiserpfalz Sprachförderung durch Sprach-Scouts mit seinem Projekt "Sprache verbindet".

Grundzüge

Die Bedeutung der Sprache als wichtigstes zwischenmenschliches Kommunikationsmedium ist unbestritten. Sprache ist das zentrale Mittel für Menschen, Beziehungen zur Umwelt aufzunehmen und sich verständlich zu machen. Die Sprachförderung ist daher für alle Kinder ein zentraler grundlegender Bildung -und Förderbereich in der Frühpädagogik mit Auswirkungen auf die weiteren Bildungsverläufe von Kindern. Aufgrund dieser Tatsache ist die Sprachförderung in NRW erstmalig gesetzlich verpflichtend verankert worden. Seit 2007 wird der Sprachstand aller Kinder 2 Jahre vor der Einschulung überprüft (Delfin 4). Sprachfördermaßnahmen werden grundsätzlich von den Kindertageseinrichtungen durchgeführt.

Gesetzliche Grundlagen

§ 13 (6) Kinderbildungsgesetz (KiBiz)

Zur Erfüllung des Bildung -und Erziehungsauftrages gehört die kontinuierliche Förderung der Sprachentwicklung des Kindes im Sinne des § 22 Abs. 3 SGB VIII.

Tageseinrichtungen führen die Bildung, Erziehung und Betreuung nach einem eigenen träger -oder einrichtungsspezifischen pädagogischen Konzeptes durch. Das Konzept muss Ausführungen zur Sprachförderung enthalten. Verfügt ein Kind nicht in altersgemäß üblichen Umfang über deutsche Sprachkenntnisse, hat die Tageseinrichtung dafür Sorge zu tragen, dass es eine zusätzliche Sprachförderung erhält.

§ 36 Abs. 2 Schulgesetz

Jährlich ab 2007 - Feststellung des Sprachstandes aller Kinder zwei Jahre vor der Einschulung (Sprachtestverfahren "Delfin 4").

Weitere Maßnahmen zur Sprachstandsfeststellung

(die zusätzlich nicht verpflichtend in den Kindertageseinrichtungen praktiziert werden)

  • BISC: Bielefelder Screening zur Identifizierung von Vorschulkindern mit einem Risiko zur Ausbildung von Lese -und Rechtschreibschwierigkeiten Weitere Informationen
  • SISMIK: Beobachtungsbogen für die systematische Begleitung der Sprachentwicklung von Migrantenkindern von 3,5 Jahren bis zum Schuleintritt Weitere Informationen
  • SELDAK: Beobachtungsbogen für die systematische Begleitung der Sprachentwicklung von Kindern, die mit Deutsch als Erstsprache (Muttersprache) aufwachsen; für Kinder von 4 Jahren bis zum Schuleintritt Weitere Informationen
  • SETK 2: Sprachentwicklungstest für zweijährige Kinder; rezeptives und produktives Sprachverstehen für Kinder im Alter von 2 Jahren; Implementierung im Rahmen des Projektes für Kinder U3 ab Oktober 2009 Weitere Informationen

Für die Sprachförderung gibt es eine Vielzahl unterschiedlicher Fördermethoden. Es bestehen keine Vorgaben, welche Methoden in Kindertageseinrichtungen eingesetzt werden sollen. Die Methoden, die am häufigsten eingesetzt werden, sind nachfolgend aufgeführt:

Methodeneinsatz

  • Konlab: Sprachförderprogramm zur Förderung aller Kinder und von Kindern mit Migrationshintergrund im Alter von 3-6 Jahren. Hier werden die Phasen des Spracherwerbs (Wortschatz, Grammatik und Semantik) mit den Kindern systematisch durchlaufen. Weitere Informationen
  • Wuppi: Übungsprogramm zur Förderung der phonologischen Bewusstheit in Verbindung mit Literacy und Textverständnis für Vorschulkinder Weitere Informationen
  • HLL ( Hören-Lauschen-Lernen/Würzburger Trainigsprogramm): Das Würzburger Trainingsprogramm wird im letzten Kindergartenjahr für Kinder ab 5 Jahren eingesetzt. Weitere Informationen
  • Flink- Lernförderung für Kinder unter 3: Ab Oktober 2009 Projektbeginn zur Sprach-Lernförderung von Kindern U3 Weitere Informationen
  • Ganzheitliche Methoden (kommunikative Ansätze) unterstützen die Arbeit im gesamten Alltag der Kindertageseinrichtungen und unterstützen den Spracherwerb (z.B. Aspekte wie Bewegung, Sinneswahrnehmung, Grob - und Feinmotorik, Kreativitätsbereich, Musik, Naturwissenschaften etc.)

Kooperationen

  • Zusammenarbeit mit dem örtlichem Gesundheitsamt
  • Zusammenarbeit mit Logopäden, Frühförderstellen, SPZ etc.
  • Zusammenarbeit mit den Grundschulen ( Abstimmung und gute Kooperation von Kitas und Grundschulen bei der Gestaltung von Übergängen z.B. Art und Inhalte der Sprachförderungen, um eine kontinuierliche Weiterförderung in  der Grundschule zu ermöglichen etc.)

Ansprechpersonen

Frau Hagen
Jugendamt
Sachgebietsleitung

Tel. 05251 308 - 5102
Fax 05251 308 - 895102
E-Mail-Adresse E-Mail senden
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Frau Schäfers
Jugendamt

Tel. 05251 308-5127
Fax 05251 308-895127
E-Mail-Adresse E-Mail senden
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Anschrift

Kreis Paderborn
Aldegreverstraße 10 – 14
33102 Paderborn

Kontakt

Telefon: 05251 308 - 0
Telefax: 05251 308 - 8888
E-Mail senden

 
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