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Gebühren für Leistungen des Amtes für Geoinformation, Kataster und Vermessung

Analoge Auszüge aus dem Liegenschaftskataster

Auszug aus der Liegenschaftskarte bis einschließlich DIN A3 30,00 €

größer DIN A3 bis einschließlich DIN A0 60,00 €



Auszug aus der Amtlichen Basiskarte bis einschließlich DIN A3 30,00 €

größer DIN A3 bis einschließlich DIN A0 60,00 €



Auszug aus dem Liegenschaftsbuch Je Flurstücksnachweis 30,00 €

Je Flurstücks- und Eigentümernachweis 30,00 €

Je Grundstücksnachweis 30,00 €

Je Bestandsnachweis 30,00 €



Dokumente der Liegenschaftskatasterakten Je angefangene 20 Seiten (bis einschließlich DIN A3) 15,00 €

Je angefangene 20 Seitengrößer (größer DIN A3)
30,00 €

Abgabe digitale Katasterdaten

Datenformate: NAS und DXF
Mindestgebühr (Berechnung nach Zeitgebühr)
23,00 €
Datenformat: SHAPE und TIFF
Mindestgebühr (Berechnung nach Zeitgebühr)
46,00 €

Bescheinigungen

Entfernungsbescheinigung Zeitgebühr. ¼ Stundensätze à 25,00 €
Grenzbescheinigung Zeitgebühr. ¼ Stundensätze à 25,00 €
Unschädlichkeitszeugnis Rahmengebühr: 300,00 - 3.000,00 €
Identitätsbescheinigung Zeitgebühr. ¼ Stundensätze à 25,00 €

Vereinigung und Änderung der Nutzungsart

Antrag auf Flurstücksvereinigung Gebührenfrei
Änderung der Nutzungsart (tatsächliche Nutzung) Gebührenfrei

Vermessungen und Amtlicher Lageplan

Gebühren für Teilungsvermessung
2.1 Die Gebühren für Teilungsvermessungen werden nach der derzeit gültigen Kostenordnung für das amtliche Vermessungswesen und die amtliche Grundstückswertermittlung in Nordrhein-Westfalen (Vermessungs- und Wertermittlungskostenordnung - VermWertKostO NRW) festgelegt. Die Berechnung der Gebühren für die Vermessung vor Ort richtet sich nicht nach der benötigten Zeit, sondern nach den Faktoren Grenzlänge, aktueller Bodenrichtwert des zu vermessenden Grundstücks sowie Größe und Anzahl der neu entstehenden Flurstücke (zuzüglich Mehrwertsteuer). Es kommt die Gebühr für die Übernahme der Teilungsvermessung in das Liegenschaftskataster hinzu. Letztere berechnet sich ebenfalls nach dem aktuellen Bodenrichtwert des Grundstücks und nach der Fläche der neu entstandenen Flurstücke. Eine qualifizierte Information über die zu erwartenden Gebühren kann nur am konkreten Beispiel erfolgen. Bitte wenden Sie sich deshalb an

Herrn Winterkrieg

05251 308 - 6205 oder 05251 308 - 6251

05251 308 - 89 6205

joerg.winterkrieg@kreis-paderborn.de
auf Anfrage


Gebühren für Grenzvermessungen auf Anfrage
Die Gebühren für Grenzvermessungen werden nach der derzeit gültigen Kostenordnung für das amtliche Vermessungswesen und die amtliche Grundstückswertermittlung in Nordrhein-Westfalen (Vermessungs- und Wertermittlungskostenordnung - VermWertKostO NRW) festgelegt. Die Berechnung der Gebühren für die Vermessung vor Ort richtet sich nicht nach der benötigten Zeit, sondern nach den Faktoren Grenzlänge und aktueller Bodenrichtwert des zu vermessenden Grundstücks (zuzüglich Mehrwertsteuer). Die Übernahme der Grenzvermessung in das Liegenschaftskataster ist gebührenfrei. Eine qualifizierte Information über die zu erwartenden Gebühren kann nur am konkreten Beispiel erfolgen. Bitte wenden Sie sich deshalb an

Herrn Winterkrieg

05251 308 - 6205 oder 05251 308 - 6251

05251 308 - 89 6205

joerg.winterkrieg@kreis-paderborn.de



Gebühren für Amtliche Grenzanzeigen
Die Gebühren für die Amtliche Grenzanzeige werden nach der derzeit gültigen Kostenordnung für das amtliche Vermessungswesen und die amtliche Grundstückswertermittlung in Nordrhein-Westfalen (Vermessungs- und Wertermittlungskostenordnung - VermWertKostO NRW) festgelegt. Eine qualifizierte Information über die zu erwartenden Gebühren kann nur am konkreten Beispiel erfolgen. Bitte wenden Sie sich deshalb an

Herrn Winterkrieg

05251 308 - 6205 oder 05251 308 - 6251

05251 308 - 89 6205

joerg.winterkrieg@kreis-paderborn.de
auf Anfrage


Gebühren für Gebäudeeinmessungen
Die Gebühren für Gebäudeeinmessungen werden nach der derzeit gültigen Kostenordnung für das amtliche Vermessungswesen und die amtliche Grundstückswertermittlung in Nordrhein-Westfalen (Vermessungs- und Wertermittlungskostenordnung - VermWertKostO NRW) festgelegt. Die Berechnung der Gebühren für die Vermessung vor Ort richtet sich nicht nach der benötigten Zeit, sondern nach dem Wert der baulichen Anlage.Zu dieser Gebühr muss die Mehrwertsteuer gerechnet werden.Die Übernahme der Gebäudeeinmessung in das Liegenschaftskataster ist gebührenfrei. Bitte wenden Sie sich deshalb an

Herrn Winterkrieg

05251 308 - 6205 oder 05251 308 - 6251

05251 308 - 89 6205

joerg.winterkrieg@kreis-paderborn.de
auf Anfrage


Gebühren für amtliche Lagepläne
Die Gebühren für amtliche Lagepläne werden nach der derzeit gültigen Kostenordnung für das amtliche Vermessungswesen und die amtliche Grundstückswertermittlung in Nordrhein-Westfalen (Vermessungs- und Wertermittlungskostenordnung - VermWertKostO NRW) festgelegt. Die Berechnung der Gebühren für die Vermessung und die Erstellung des Planes richtet sich unter anderem nach der Fläche, dem aktuellen Bodenrichtwert, der Eintragung von bauplanungs- u. bauordnungsrechtlichen Gegebenheiten, der Erfassung zusätzlicher planungsrelevanter Topografie sowie sonstiger notwendiger Leistungen und zusätzlichem Zeitaufwand (zzgl. Mehrwertsteuer). Eine qualifizierte Information über die zu erwartenden Gebühren kann nur am konkreten Beispiel erfolgen. Bitte wenden Sie sich deshalb an

Herrn Winterkrieg

05251 308 - 6205 oder 05251 308 - 6251

05251 308 - 89 6205

joerg.winterkrieg@kreis-paderborn.de
auf Anfrage


Gebühren für Sonstige Vermessungen
Die Kosten für sonstige Vermessungen berechnen sich nach dem Zeitaufwand, dem Schwierigkeitsgrad oder dem Wert der baulichen Anlage. Eine qualifizierte Information über die zu erwartenden Gebühren kann nur am konkreten Beispiel erfolgen. Bitte wenden Sie sich deshalb an

Herrn Winterkrieg

05251 308 - 6205 oder 05251 308 - 6251

05251 308 - 89 6205

joerg.winterkrieg@kreis-paderborn.de
auf Anfrage

Anschrift

Kreis Paderborn
Aldegreverstraße 10 – 14
33102 Paderborn

Kontakt

Telefon: 05251 308 - 0
Telefax: 05251 308 - 8888
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