Wer Wirbeltiere der besonders geschützten Arten hält, die im Washingtoner Artenschutzübereinkommen, der EG-Verordnung Nr. 338/97 oder der Bundesartenschutzverordnung genannt sind, ist verpflichtet, dies dem Kreis Paderborn, Umweltamt, unverzüglich bei Beginn der Haltung schriftlich anzuzeigen (§ 7 Bundes-artenschutzverordnung).
Jede Veränderung des Bestandes durch Zugänge (Erwerb, Nachzucht) oder Abgänge (Tod oder Weitergabe von Tieren) ist ebenfalls schriftlich anzuzeigen.
Besonders geschützt sind eine große Anzahl von nicht heimischen Tieren, die international gehandelt werden, durch die EG-Verordnung Nr. 338/97 (z. B. Papageien und zahlreiche Reptilien). Viele heimische Tierarten und Pflanzen, deren Bestand in der Natur durch eine Entnahme bedroht werden könnte, sind durch die Bundesartenschutzverordnung in den gesetzlichen Schutz aufgenommen.
Welche Arten geschützt und damit anzeigepflichtig sind, erfahren Sie bei den unten genannten Mitarbeitern der Kreisverwaltung oder im Internet auf der regelmäßig aktualisierten Webseite des Bundesamtes für Naturschutz.
Bei Wunsch nach einem Gespräch sollte eine Terminabsprache erfolgen.
Kreis Paderborn
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