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Öffentlich-rechtliche Namensänderungen

Namensänderungen

Frau Lünne
Tel.: 05251 / 308-3218

Frau Salmen
Tel.: 05251 / 308-3213

Namensaenderung@kreis-paderborn.de


Das Namensrecht ist durch die entsprechenden Vorschriften des bürgerlichen Gesetzbuches umfassend und – im Grundsatz – abschließend geregelt.

Bitte wenden Sie sich daher zunächst an das Standesamt an Ihrem Wohnort, um sich beraten zu lassen, ob bzw. inwieweit Sie Ihre Namensführung durch eine Erklärung nach bürgerlichem Recht gestalten können.

Eine öffentlich-rechtliche Namensänderung hat dagegen Ausnahmecharakter.
In diesem Verfahren darf ein Vor- oder Familienname nur dann geändert werden, wenn ein wichtiger Grund die Änderung rechtfertigt (§ 3 NamÄndG).
Ein wichtiger Grund ist gegeben, wenn das Interesse der antragstellenden Person schutzwürdig und so wesentlich ist, dass die Belange der Allgemeinheit, die in der Regel die Beibehaltung des bisherigen Namens fordern, zurücktreten müssen.
Das Verfahren ist gebührenpflichtig.

Der Kreis Paderborn ist zuständig für die Entscheidung über Anträge von Personen, die ihren Wohnsitz in einer kreisangehörigen Stadt oder Gemeinde haben.
Nähere Auskünfte zu den Möglichkeiten einer Namensänderung im Einzelfall, Vordrucke für die Antragstellung und Informationen über die erforderlichen Unterlagen erhalten Sie unter dem angegebenen Kontakt.
Den Antrag stellen Sie anschließend im Rahmen einer persönlichen Vorsprache schriftlich beim Kreis Paderborn. Bitte vereinbaren Sie für die Antragstellung einen Termin.

Rechtsgrundlagen:
Gesetz über die Änderung von Familiennamen und Vornamen (Namensänderungsgesetz – NamÄndG)
Verordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten nach dem Gesetz über die Änderung von Familiennamen und Vornamen (ZustVO NamÄndG – NRW)
Gebührengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (GebG NRW)
Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung (AVerwGebO NRW)



Amt
Ordnungsamt
Straße
Aldegreverstr. 10 - 14
Ort
33102 Paderborn
Telefon
05251 308 - 3218
Telefax
05251 308 - 3298
E-Mail-Adresse
E-Mail senden
Gebäude
Außenstelle Rathenaustraße 28 A, 1. Obergeschoss
Lageplan
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Montag: 08.30–12.00 Uhr
Dienstag: 08.30–12.00 Uhr
Mittwoch: 08.30–12.00 Uhr
Donnerstag: 08.30–12.00 Uhr 14.00–18.00 Uhr
Freitag: 08.30–12.00 Uhr

Die Erteilung von Auskünften erfolgt vorzugsweise telefonisch während der allgemeinen Sprechzeiten. Termine für persönliche Vorsprachen, insbesondere zur Antragstellung, nur nach telefonischer Vereinbarung.

Ansprechperson

(alphabetische Auflistung)

  • Frau Lünne

    Ordnungsamt

    Standesamtsaufsicht, Staatsangehörigkeiten, Namensänderungen

    Rathenaustr. 28a 33102 Paderborn Tel. 05251 308-3218 Fax 05251 308-893298
  • Frau Salmen

    Ordnungsamt

    Aufenthaltserlaubnis Sb - Z, Namensänderungen

    Rathenaustr. 28a 33102 Paderborn Tel. 05251 308-3213 Fax 05251 308-893248
 

Anschrift

Kreis Paderborn
Aldegreverstraße 10 – 14
33102 Paderborn

Kontakt

Telefon: 05251 308 - 0
Telefax: 05251 308 - 8888
E-Mail senden

 
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