Zum Inhalt (Access key c)Zur Hauptnavigation (Access key h)Zur Unternavigation (Access key u)
Header Kfz-Zulassungen

Kurzzeitkennzeichen

Für ein Fahrzeug, das nicht zugelassen ist, kann zwecks einer Probe-, Prüf- oder Überführungsfahrt ein Kurzzeitkennzeichen beantragt werden. Es kann nur an Kunden ausgegeben werden, die ihren Hauptwohnsitz im Kreis Paderborn haben oder für Fahrzeuge, die ihren Standort im Kreis Paderborn haben.

Zudem ist das Kurzzeitkennzeichen nur innerhalb Deutschlands gültig.

Benötigte Unterlagen

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • oder: Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) bei Fahrzeugen, die bereits in Deutschland zugelassen waren
  • EG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC-Papier) / Datenbestätigung bei Neufahrzeugen oder Fahrzeugen, die zuletzt im Ausland zugelassen waren
    Nachweis über Hauptuntersuchung bzw. Sicherheitsprüfung (hierbei reicht bei einer Kopie der HU-Stempel auf der Rückseite des Fahrzeugscheines nicht aus!)
  • Elektronische Versicherungsbestätigungsnummer "eVB-Nr." (ehemals Versicherungsdoppelkarte); speziell für Kurzzeitkennzeichen
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass; bei ausländischen Bürgern amtlicher Lichtbildausweis oder elektronischer Aufenthaltstitel, ggfs. Meldebescheinigung
  • unterschriebene Vollmacht und Personalausweis/Pass des zukünftigen Halters, wenn dieser nicht persönlich erscheint
  • bei Zulassung auf eine juristische Person: Personalausweis des Vertretungsberechtigten, Gewerbeanmeldung und Handelsregisterauszug o.ä.

Im Regelfall reichen leserliche Kopien der benötigten Unterlagen aus. Die Ausweisdokumente an sich müssen jedoch gültig sein!


Voraussetzung für die Beantragung

  • Hauptuntersuchung muss gültig sein
  • Fahrzeug muss abgemeldet sein


Fahrten ohne gültige Hauptuntersuchung (HU) sind nur zulässig:

  • zu einer Prüfstelle im Kreis Paderborn oder einem angrenzenden Zulassungsbezirk zur Erlangung der HU
  • zu einer nächstgelegenen Werkstatt im Kreis Paderborn oder einem angrenzenden Zulassungsbezirk zur unmittelbaren Reparatur der bei der HU festgestellten Mängel. Dies gilt aber nicht, wenn das Fahrzeug als verkehrsunsicher eingestuft wurde.

In beiden Fällen wird eine entsprechende Beschränkung in der Zulassungsbescheinigung I (Fahrzeugschein) vermerkt.

Ist die Hauptuntersuchung erfolgreich durchgeführt worden, kann das Kurzzeitkennzeichen im Gültigkeitszeitraum für eine Überführungsfahrt ohne weitere örtliche Beschränkung genutzt werden.


Besonderheiten

  • Kurzzeitkennzeichen können nicht für die Zukunft ausgestellt werden
  • Die Gültigkeit beträgt 5 Tage (ab dem Tag der Beantragung)
  • Für Fahrzeuge mit Saisonkennzeichen können außerhalb des Saisonzeitraumes Kurzzeitkennzeichen zugeteilt werden (vorherige Abmeldung nicht nötig)

Verwaltungsgebühr

Die Verwaltungsgebühr beträgt 12,80 €.

Um den Vorgang am Schalter zu beschleunigen, empfehlen wir die Zahlung der Gebühr per Bankkarte direkt am Schalter!

 
 

Rechtsgrundlagen


Folgende hilfreiche Dokumente und Formulare zum Ausdrucken halten wir für Sie bereit.

 
 

Downloads


Folgende hilfreiche Dokumente und Formulare zum Ausdrucken halten wir für Sie bereit.

Vorsprachen nur mit Terminvergabe möglich!

Terminvergabe

Kontakt:

Kreis Paderborn
Straßenverkehrsamt
An der Talle 7
33102 Paderborn

05251 308-3663
05251 308-893698
E-Mail senden

Lageplan ansehen

Anfahrt auf Google Maps

Frau Lütkemeier
Straßenverkehrsamt

Tel. 05251 308-3699
Fax 05251 308-893698
E-Mail-Adresse E-Mail senden
mehr erfahren

Anschrift

Kreis Paderborn
Aldegreverstraße 10 – 14
33102 Paderborn

Kontakt

Telefon: 05251 308 - 0
Telefax: 05251 308 - 8888
E-Mail senden

 
RAL Gütezeichen
Vorbildliches Europa-Engagement als „Europaaktive Kommunen“