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Header Fahrerlaubnis und Füherschein

Ausnahmen vom Mindestalter

Für die Erteilung einer Fahrerlaubnis bestehen Mindestaltergrenzen von denen die Fahrerlaubnisbehörde Ausnahmen zulassen kann.

Für die Genehmigung einer Ausnahme vom Mindestalter ist ein schriftlicher Antrag erforderlich.

Folgende Punkte sind bei der Antragstellung zu berücksichtigen:

  • Der Antrag ist schriftlich direkt bei der Fahrerlaubnisbehörde zu stellen.
  • Für die Klasse B ist eine vorzeitige Erteilung erst ab einem Alter von 17 Jahren möglich.
  • Die Erziehungsberechtigten müssen dem Antrag zustimmen.
  • Eine Ausnahme vom Mindestalter ist nur in besonderen Fällen möglich. Eine einfache Wegstrecke von bis zu 15 km kann auch mit einem Fahrrad oder einem Kleinkraftrad der Klasse M zurückgelegt werden. Witterungsbedingungen oder Jahreszeiten können nicht berücksichtigt werden. Außerdem dürfen keine öffentlichen Verkehrsmittel zur Verfügung stehen, mit denen die Strecke in einer Zeit von bis zu 3 Stunden (Fahrzeiten inkl. Wartezeiten) zurückgelegt werden kann.
  • Arbeits- bzw. Schulzeiten sind durch eine Bescheinigung des Arbeitgebers bzw. der Berufsschule nachzuweisen.

Informationen zum Datenschutz entnehmen Sie bitte dem Formular unter der Rubrik "Downloads".

Sollten Sie persönlich hier vorsprechen wollen, müssen Sie vorab zwingend einen Onlinetermin buchen!

Gebühren / Zahlungsart

Ausnahmegenehmigung:

75,00 € Grundgebühr (für eine Wegstrecke)

zzgl. 35,00 € für jede weitere Wegstrecke

zu zahlen per Überweisung nach Rechnungseingang

Weiterer Ablauf/ Bearbeitungszeit

Liegen alle Voraussetzungen für eine Ausnahme vom Mindestalter vor, wird die besondere Reife des Antragstellers im Rahmen einer medizinisch- psychologischen Untersuchung geklärt. Dazu erhält der Antragsteller ein Anordnungsschreiben dem eine Einverständniserklärung beigefügt ist.

Diese Einverständniserklärung ist der Fahrerlaubnisbehörde vollständig ausgefüllt und unterschrieben zurückzusenden, damit die Akte an die ausgewählte Begutachtungsstelle weitergeleitet werden kann. Ein Termin zur Untersuchung ist dann direkt mit der Begutachtungsstelle abzustimmen.

Die Ausnahmegenehmigung wird bei positiver Begutachtung erteilt.

Die Bearbeitungszeit beträgt daher etwa 8 Wochen.

Rechtsgrundlagen

Amt
Straßenverkehrsamt
Straße
An der Talle 7
Ort
33102 Paderborn
Telefon
05251 308 - 3614, -3615
Telefax
05251 308 - 893697
E-Mail-Adresse
E-Mail senden
Gebäude
Außenstelle An der Talle 7, Erdgeschoss
Raumnummer
116
Lageplan
Lageplan ansehen
Montag: 07.30–12.00 Uhr
Dienstag: 07.30–12.00 Uhr 14.00–16.00 Uhr
Mittwoch: 07.30–12.00 Uhr
Donnerstag: 07.30–12.00 Uhr 14.00–18.00 Uhr
Freitag: 07.30–12.00 Uhr

Ansprechperson

(alphabetische Auflistung)

  • Herr Berhorst

    Straßenverkehrsamt

    Lichtenau / Paderborn

    An der Talle 7 33104 Paderborn Tel. 05251 308-3615
  • Frau Schorein

    Straßenverkehrsamt

    Altenbeken / Bad Lippspringe / Bad Wünnenberg / Borchen / Büren / Delbrück / Hövelhof / Salzkotten

    An der Talle 7 33104 Paderborn Tel. 05251 308-3614 Fax 05251 308-893648
 

Anschrift

Kreis Paderborn
Aldegreverstraße 10 – 14
33102 Paderborn

Kontakt

Telefon: 05251 308 - 0
Telefax: 05251 308 - 8888
E-Mail senden

 
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