Ersterteilung einer Fahrerlaubnis

Infos

In der Regel erfolgt die Antragsstellung über die Fahrschule. Eine persönliche Vorsprache ist nicht erforderlich.

Voraussetzung ist, dass Sie seit mehr als 185 Tagen Ihren Wohnsitz im Inland haben und zum Zeitpunkt der Antragsstellung mit Hauptwohnsitz im Kreis Paderborn gemeldet sind.

Grundsätzlich sollte die Fahrschulausbildung bei einer Fahrschule hier vor Ort erfolgen. Der Besuch einer auswärtigen Fahrschule kann nur genehmigt werden, wenn bestimmte Gründe vorliegen (wie z.B. schulische oder berufliche Ausbildung, Studium oder Arbeitsstelle).

Informationen zum Datenschutz entnehmen Sie bitte dem Formular unter der Rubrik "Downloads".

Für eine persönliche Vorsprache, auch bei Abholung der vorläufigen Fahrerlaubnis, bitte vorab einen Onlinetermin buchen!

Was wird benötigt?

Klasse A1, A2, A, B,  AM, L, T

  • Kopie des Personalausweises (Vorder- u. Rückseite) bzw. Kopie des Reisepasses
  • Kopie des bisherigen Führerscheins (falls vorhanden)
  • Biometrisches Passfoto (35 mm x 45 mm) aus neuester Zeit (Das biometrische Passfoto kann auch durch die im Kreis Paderborn beteiligten Fotografen/Fotostudios digital per Cloud zur Verfügung gestellt werden!)
  • Sehtestbescheinigung (nicht älter als 2 Jahre)
  • Nachweis über die Ausbildung in „Erster Hilfe“

Gebühren / Zahlungsart

  • 44,70 bzw. 45,50 €
  • zuzüglich 5,10€ Versandgebühr im Einzelfall

Hinweis

Informationen zur Teilnahme am begleiteten Fahren mit 17 erhalten Sie unter:

Rechtsgrundlage

Kontakt

Amt
Straßenverkehrsamt
Straße
An der Talle 7
Ort
33102 Paderborn
Abteilung
Führerscheinstelle
Telefon
05251 - 308 3699
Telefax
05251 - 308 893697
E-Mail-Adresse
E-Mail senden
Gebäude
Außenstelle An der Talle 7, Erdgeschoss
Raumnummer
113,114,115,118
Lageplan
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Sprechzeiten

Montag: 07.30–12.00 Uhr
Dienstag: 07.30–12.00 Uhr 14.00–16.00 Uhr
Mittwoch: 07.30–12.00 Uhr
Donnerstag: 07.30–12.00 Uhr 14.00–18.00 Uhr
Freitag: 07.30–12.00 Uhr

Ansprechperson

(alphabetische Auflistung)