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Ausnahmen von Verkehrsverboten

Folgende Informationen stehen Ihnen hier zur Verfügung:

  • Ausnahmen von der Ferienreiseverordnung

    Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t sowie Lastkraftwagen (unabhängig vom Gewicht) mit Anhänger dürfen unter bestimmten Bedingungen nicht fahren.
  • Ausnahmen von Durchfahrtsverboten

    Ausnahmegenehmigung nach § 46 Abs. 1 Ziffer 11 Straßenverkehrsordnung (StVO) von den Verboten oder Beschränkungen, die durch Vorschriftzeichen, Richtzeichen, Verkehrseinrichtungen oder Anordnungen (§ 45 Abs. 4 StVO) erlassen sind.
  • Ausnahmen von der Gurt- und Anschnallpflicht (Schutzhelmtragepflicht)

    Bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde kann eine Befreiung von der Verpflichtung, einen Sicherheitsgurt anzulegen oder einen Schutzhelm zu tragen, beantragt werden.
  • Gabelstapler / Bagger / Schaufellader

    Soll ein Fahrzeug auf öffentlichen Straßen im Kreis Paderborn eingesetzt werden, das nicht der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) entspricht, ist eine Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO erforderlich.
  • Lautsprecher

    Ausnahmegenehmigung nach § 46 Abs. 1 Ziffer 9 Straßenverkehrsordnung (StVO) von den Verboten, Lautsprecher zu betreiben, Waren oder Leistungen auf der Straße anzubieten.
  • Parken / Handwerkerausweis

    Ambulante soziale Dienste können eine Ausnahmegenehmigung für das Parken an bestimmten Stellen beantragen, für die sonst ein (eingeschränktes) Parkverbot besteht. Seit Mai 2004 gibt es in Ostwestfalen-Lippe einen regionalen Handwerkerparkausweis, der in allen Städten und Gemeinden des Regierungsbezirks Detmold sowie im gesamten Münsterland gültig ist.
  • Ausnahmen vom Sonntags- und Feiertagsfahrverbot

    An Sonntagen und Feiertagen dürfen in der Zeit von 0 bis 22 Uhr Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t sowie Lastkraftwagen (unabhängig vom Gewicht) mit Anhänger nicht fahren.
Amt
Straßenverkehrsamt
Straße
An der Talle 7
Ort
33102 Paderborn
Telefon
05251 308-3604
Telefax
05251 308-893640
E-Mail-Adresse
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Gebäude
Außenstelle An der Talle 7, 3. Obergeschoss
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Montag: 08.30–12.00 Uhr
Dienstag: 08.30–12.00 Uhr 14.00–15.30 Uhr
Mittwoch: 08.30–12.00 Uhr
Donnerstag: 08.30–12.00 Uhr 14.00–18.00 Uhr
Freitag: 08.30–12.00 Uhr

Ansprechperson

Es konnte kein alternativer Ansprechperson zu dem hier genannten ausfindig gemacht werden. Bitte wenden Sie sich an unsere Zentrale unter 05251 308 - 0.

 

Anschrift

Kreis Paderborn
Aldegreverstraße 10 – 14
33102 Paderborn

Kontakt

Telefon: 05251 308 - 0
Telefax: 05251 308 - 8888
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