Zum Inhalt (Access key c)Zur Hauptnavigation (Access key h)Zur Unternavigation (Access key u)

Erlaubnisse und EG Lizenzen / Fahrerbescheinigung

Die geschäftsmäßige oder entgeltliche Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen, die einschließlich Anhänger ein höheres zulässiges Gesamtgewicht als 3,5 Tonnen aufweisen, ist erlaubnispflichtig.

Es ist hierbei zwischen der nationalen Erlaubnis für den gewerblichen Güterkraftverkehr (gilt nur im Inland) und der Gemeinschaftslizenz (gilt innerhalb der Europäischen Union) zu unterscheiden.

Fahrerbescheinigung

Die Fahrerbescheinigung wird auf Antrag des Inhabers der Gemeinschaftslizenz für jeden Fahrer ausgestellt, der Staatsangehöriger eines Drittstaats (nicht EU-Bürger) ist.

Informationen zum Datenschutz entnehmen Sie bitte dem Formular unter der Rubrik "Downloads".

Erforderliche Unterlagen

Erteilung von Erlaubnissen und EG Lizenzen

  • ausgefüllter Antragsvordruck
Zusätzlich zum Antrag sind folgende Unterlagen einzureichen:
  • Auszug aus dem Handelsregister
  • Nachweis der Vertretungsberechtigung
  • polizeiliches Führungszeugnis (Unternehmer und die zur Führung der Güterkraftverkehrsgeschäfte bestellte Person)
  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (Unternehmer und die zur Führung der Güterkraftverkehrsgeschäfte bestellte Person)
  • Nachweis über die fachliche Eignung
  • die Unterlagen, die zum Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit des Betriebes nach § 2 Abs. 2 bis 4 GBZugV erforderlich sind:
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung der Gemeinde
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung der Träger der Sozialversicherung
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft
  • Eigenkapital- und Zusatzbescheinigung
  • Gewerbeanmeldung
  • ggfls. Nachweis des Beschäftigungsverhältnisses

Fahrerbescheinigung


ausgefüllter Antragsvordruck
Zusätzlich zum Antrag sind folgende Unterlagen einzureichen:
  • die dem Unternehmer erteilte EG-Lizenz
  • die Arbeitsgenehmigung des Fahrpersonals
  • der Aufenthaltstitel des Fahrpersonals
Gebühren
nach der Gebührenordnung des Kreis Paderborn
Zahlungsart
Überweisung
Hinweise
Die Antragsvordrucke für

  • die Erteilung von Erlaubnissen und EG Lizenzen
  • die Fahrerbescheinigung
werden nach Bedarf zugeschickt, bzw. können abgeholt werden.

Für jedes Fahrzeug ist eine Abschrift der Genehmigungsurkunde erforderlich!
Amt
Straßenverkehrsamt
Straße
An der Talle 7
Ort
33102 Paderborn
Telefon
05251 308-3641
Telefax
05251 308-89-3640
E-Mail-Adresse
E-Mail senden
Gebäude
Außenstelle An der Talle 7, 3. Obergeschoss
Raumnummer
411
Lageplan
Lageplan ansehen
Montag: 07.30–12.00 Uhr
Dienstag: 07.30–12.00 Uhr 14.00–16.00 Uhr
Mittwoch: 07.30–12.00 Uhr
Donnerstag: 07.30–12.00 Uhr 14.00–18.00 Uhr
Freitag: 07.30–12.00 Uhr

Ansprechperson

(alphabetische Auflistung)

 

Anschrift

Kreis Paderborn
Aldegreverstraße 10 – 14
33102 Paderborn

Kontakt

Telefon: 05251 308 - 0
Telefax: 05251 308 - 8888
E-Mail senden

 
RAL Gütezeichen
Vorbildliches Europa-Engagement als „Europaaktive Kommunen“