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Sozialhilfe nach dem SGB XII

Aufgabe der Sozialhilfe ist es, den Menschen ein Leben zu ermöglichen, das der Würde des Menschen entspricht.

Sozialhilfe kann für folgende Leistungen in Betracht kommen:

  • Hilfe zum Lebensunterhalt
  • Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
  • Hilfen zur Gesundheit
  • Eingliederungshilfe für behinderte Menschen
  • Hilfe zur Pflege

Dazu kommen noch

  • Hilfe zur Überwindung in besonderer sozialer Schwierigkeiten
  • Hilfe zur Weiterführung des Haushaltes
  • Altenhilfe
  • Blindenhilfe
  • Bestattungskosten

Einen ausführlichen Überblick über die Leistungen der Sozialhilfe nach dem Sozialgesetzbuch – Zwölftes Buch (SGB XII) und deren Voraussetzungen gibt die Broschüre „Sozialhilfe und Grundsicherung“ des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Diese Broschüre kann auch beim Ministerium bestellt werden. In der Broschüre gibt es verschiedene Beispiele, insbesondere zur Ermittlung der Höhe der Leistungen. Auf den weiteren Seiten werden deshalb nur die wesentlichen Informationen zu den einzelnen Hilfen erläutert.

Die Bearbeitung wesentlicher Teilbereiche der Sozialhilfe - z.B. die Gewährung von Hilfe zum Lebensunterhalt, die Gewährung von Grundsicherungsleistungen im Alter und bei Erwerbsminderung sowie die Hilfe zur häuslichen Pflege - erfolgt im Kreis Paderborn durch die kreisangehörigen Städte und Gemeinden, da der Kreis als zuständiger örtlicher Träger der Sozialhilfe die Durchführung dieser Aufgaben durch Satzung auf die kreisangehörigen Städte und Gemeinden delegiert hat.

Die Hilfe setzt erst dann an, wenn dem Sozialamt die Voraussetzungen bekannt sind. Deshalb ist es wichtig, dass Sie sich rechtzeitig mit dem zuständigen Sozialamt in Verbindung setzen.

Die Zahlungen erfolgen bei allen Leistungen durch den Kreis. Dieser ist auch für die grundsätzlichen Angelegenheiten zuständig. Zudem übt der Kreis die Fachaufsicht über die Sozialämter der Städte und Gemeinden aus.

Die durchschnittlichen tatsächlichen Aufwendungen für die Warmmiete eines Einpersonenhaushaltes in NRW nach § 42a Abs. 5 SGB XII (besondere Wohnformen) sind auf der Homepage des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen unter folgendem Link abrufbar:

Warmmiete eines Einpersonenhaushaltes in NRW

Amt
Sozialamt
Straße
Aldegreverstraße 10 - 14
Ort
33102 Paderborn
Telefon
05251 308 - 5011
Telefax
05251 308 - 895011
E-Mail-Adresse
E-Mail senden
Gebäude
Nebengebäude E, 3. Obergeschoss
Raumnummer
E.03.17
Lageplan
Lageplan ansehen
Montag: 08.30–12.00 Uhr
Dienstag: 08.30–12.00 Uhr
Mittwoch: 08.30–12.00 Uhr
Donnerstag: 08.30–12.00 Uhr 14.00–18.00 Uhr
Freitag: 08.30–12.00 Uhr

Folgende hilfreiche Dokumente und Formulare zum Ausdrucken halten wir für Sie bereit.

Ansprechperson

(alphabetische Auflistung)

 

Anschrift

Kreis Paderborn
Aldegreverstraße 10 – 14
33102 Paderborn

Kontakt

Telefon: 05251 308 - 0
Telefax: 05251 308 - 8888
E-Mail senden

 
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