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Früherkennungsuntersuchungen bei Kindern

Ein Kind beim Aufwachsen zu begleiten, bringt neben Freude und Glück immer auch Unsicherheiten und Ängste mit sich. Die Früherkennungsuntersuchungen bieten Eltern einige Sicherheit und dem Kind die Chance, dass es bei möglichen Problemen frühzeitig Hilfe erhält.

Jedes Kind in Nordrhein-Westfalen hat Anspruch auf kostenlose Vorsorgeuntersuchungen.

Insgesamt gibt es 14 Früherkennungsuntersuchungen, die sogenannten U's bzw. J's: Von der U1 direkt nach der Geburt bis zur U9 im Alter von 5 1/4 Jahren, die U10 bis U11 im Alter von 7 bis 10 Jahren und dann noch einmal die J1 für die 12 bis 14-Jährigen sowie die J2 für die 16 bis 17-jährigen.

Bei jeder dieser U's bzw. J's untersuchen die Ärztin oder der Arzt, ob sich das Kind bzw. der Jugendliche dem Alter entsprechend entwickelt. Beispielsweise, ob alle Organe im Körper funktionieren, wie es mit der körperlichen Beweglichkeit aussieht und sich die Sprache entwickelt. Regelmäßige Hör- und Sehtests gehören ebenso dazu wie wichtige Schutzimpfungen.

Kinderärztinnen und Kinderärzte können Auskunft darüber geben, welche Untrersuchungen es gibt und in welchem Alter diese gemacht werden sollen. Im Regelfall dauert die Untersuchung nicht länger als eine halbe Stunde.

Vorsorgeuntersuchungen geben Eltern und Kindern Sicherheit und die Chance auf einen gesunden Start von Anfang an. Und sie sind daher ein Recht der Kinder, auf das Eltern nicht verzichten sollten.

Aktion Gesunde Kindheit

Die Zentrale Stelle im Landeszentrum Gesundheit Nordrhein-Westfalen (LZG.NRW) erfasst die Früherkennungsuntersuchungen, um alle Kinder in Nordrhein-Westfalen zu erreichen:

  • Für jedes Kind, das an einer Früherkennungsuntersuchung (U5 bis U9) teilgenommen hat, schickt die Ärztin oder der Arzt eine Bestätigung an die Zentrale Stelle. Die Ärztinnen und Ärzte sind dazu verpflichtet. U5 bis U9 sind Untersuchungen für Kinder zwischen 6 Monaten und 5 1/4 Jahren.
  • Die Zentrale Stelle ermittelt alle Kinder, für die noch keine Teilnahmemitteilung vorliegt. Rechtzeitig vor Ablauf des Zeitraumes, in der die Untersuchungen durchgeführt werden sollen, erhalten Eltern dieser Kinder ein Erinnerungsschreiben.
  • Nach Ablauf der Frist informiert die Zentrale Stelle die zuständige Kommune darüber, welche Kinder noch nicht bei der Untersuchung waren. Die Kommune erinnert die Eltern dann mit einem entsprechenden Schreiben noch einmal daran, die fehlende Untersuchung wahrzunehmen und bietet gleichzeitig weiterführende Informationen zum Thema und allgemeine Beratungsmöglichkeiten.

Das Kreisjugendamt Paderborn bietet hierzu allen betroffenen Eltern Beratung an.

Amt
Jugendamt
Straße
Aldegreverstr. 10 - 14
Ort
33102 Paderborn
Telefon
05251 308 - 5178
Telefax
05251 308 - 5199
E-Mail-Adresse
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Gebäude
Kreishaus, 7. Obergeschoss
Raumnummer
A.07.12
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Dienstag: 08.30–12.30 Uhr 14.00–15.30 Uhr
Mittwoch: 08.30–12.30 Uhr 14.00–15.30 Uhr
Donnerstag: 08.30–12.30 Uhr 14.00–15.30 Uhr
Freitag:

Ansprechperson

(alphabetische Auflistung)

  • Herr Spalke

    Jugendamt

    Aldegreverstraße 10-14 33102 Paderborn Tel. 05251 308-5178 Fax 05251 308-895178
 

Anschrift

Kreis Paderborn
Aldegreverstraße 10 – 14
33102 Paderborn

Kontakt

Telefon: 05251 308 - 0
Telefax: 05251 308 - 8888
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