Die untere Gesundheitsbehörde überwacht die Einhaltung der Hygienevorschriften, insbesondere bei
- Anlagen zur Versorgung mit Trinkwasser und Brauchwasser
- Anlagen zur Entsorgung von Abwasser und Abfällen
- Krankenhäusern, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen nach § 107 SGB V sowie Einrichtungen des Kur- und Bäderwesens
- Einrichtungen des Rettungsdienstes sowie der Notfallrettung und des Krankentransports, von Unternehmen des Blutspendedienstes, des Zivil- und Katastrophenschutzes
- ambulanten Pflege- und Behandlungseinrichtungen,
Schulen und Schulheimen - Kinder- und Jugendeinrichtungen, insbesondere Tageseinrichtungen für Kinder, Spielplätzen, Jugendfreizeit- und Bildungsstätten, Dauer- und Sonderheimen, Kinder und Jugenderholungseinrichtungen
- Pflegeheimen, Einrichtungen für alte Menschen
- Tageseinrichtungen, Heimen oder gleichartigen Einrichtungen für Behinderte
- Sport- und Freizeitanlagen, Campingplätzen, Schwimm- und Badeanstalten, Badegewässern,
Gemeinschaftsunterkünften - Justizvollzugs- und Jugendarrestanstalten
- Häfen, Flughäfen und Bahnhöfen
- Einrichtungen des Leichen- und Bestattungswesens