Zum Inhalt (Access key c)Zur Hauptnavigation (Access key h)Zur Unternavigation (Access key u)

Gebäudeeinmessung

Vermessungsgeräte © Piotr Rydzkowski / Fotolia
Vermessungsgeräte © Piotr Rydzkowski / Fotolia

Die Erforderlichkeit einer Gebäudeeinmessung leitet sich von den Anforderungen ab, die an das Liegenschaftskataster gestellt werden. Heute erfüllt das Liegenschaftskataster den Zweck eines Basisinformationssystems, dessen Inhalte u.a. für Notfalldienste, Navigationssysteme, Planungsgrundlagen oder zur Eigentumssicherung notwendig sind. Der vollständige und aktuelle Nachweis von Gebäudegrundrissen spielt hierbei eine entscheidende Rolle.

Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber Eigentümer und Erbbauberechtigte verpflichtet, auf ihrem Grundstück neu errichtete Gebäude oder im Grundriss veränderte Gebäude auf ihre Kosten durch das Katasteramt oder einen Öffentlich bestellte/n Vermessungsingenieur/in einmessen zu lassen (§16 Abs. 2 Vermessungs- und Katastergesetz NRW).

Die Kosten für die Gebäudeeinmessungen sind für alle Vermessungsstellen in einem identischen Gebührentarif festgeschrieben und setzen sich aus der Grundgebühr und der Mehrwertsteuer zusammen. Zur Ermittlung der Grundgebühr werden die Normalherstellungskosten der neuen baulichen Anlage herangezogen. Dabei handelt es sich nicht um die tatsächlichen Herstellungskosten, sondern um die Kosten, die sich nach dem Erlass des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen „Normalherstellungskosten 2000“ ergeben.

Die Auftragsvergabe an das Katasteramt kann persönlich, telefonisch oder schriftlich erfolgen. Bitte wenden Sie sich an unsere Ansprechperson oder machen Gebrauch von unserem Antragformulars (unter Download).

Gebühren für Gebäudeeinmessungen

Die Gebühren für Gebäudeeinmessungen werden nach der derzeit gültigen Vermessungs- u. Wertermittlungskostenordnung – VermWertKostO NRW für das Land Nordrhein-Westfalen festgelegt.

Die Berechnung der Gebühren für die Vermessung vor Ort richtet sich nicht nach der benötigten Zeit, sondern nach dem Wert der baulichen Anlage.

Zu dieser Gebühr muss die Mehrwertsteuer gerechnet werden.

Die Übernahme der Gebäudeeinmessung in das Liegenschaftskataster ist gebührenfrei.

Bitte wenden Sie sich an die hier genannten Ansprechperson.

Amt
Amt für Geoinformation, Kataster und Vermessung
Straße
Aldegreverstraße 10 - 14
Ort
33102 Paderborn
Telefon
05251 308 - 6205
Telefax
05251 308 - 6299
E-Mail-Adresse
E-Mail senden
Gebäude
Kreishaus, 9. Obergeschoss
Raumnummer
A.09.04
Lageplan
Lageplan ansehen
Montag: 08.30–12.00 Uhr
Dienstag: 08.30–12.00 Uhr
Mittwoch: 08.30–12.00 Uhr
Donnerstag: 08.30–12.00 Uhr 14.00–18.00 Uhr
Freitag: 08.30–12.00 Uhr

Folgende hilfreiche Dokumente und Formulare zum Ausdrucken halten wir für Sie bereit.

Ansprechperson

(alphabetische Auflistung)

  • Herr Penquitt

    Amt für Geoinformation, Kataster und Vermessung

    Aldegreverstraße 10 – 14 33102 Paderborn Tel. 05251 308 - 6251 Fax 05251 308 - 6299
  • Herr Winterkrieg

    Amt für Geoinformation, Kataster und Vermessung

    Sachgebietsleitung, Ausbildung im Vermessungswesen, Teilungsvermessungen, Grenzvermessungen, Amtliche Grenzanzeigen, Amtliche Lagepläne, Gebäudeeinmessungen

    Aldegreverstraße 10 – 14 33102 Paderborn Tel. 05251 308 - 6205 Fax 05251 308 - 6299
 

Anschrift

Kreis Paderborn
Aldegreverstraße 10 – 14
33102 Paderborn

Kontakt

Telefon: 05251 308 - 0
Telefax: 05251 308 - 8888
E-Mail senden

 
RAL Gütezeichen
Vorbildliches Europa-Engagement als „Europaaktive Kommunen“