Der organisatorische Aufbau des Planungssystems in NRW ist dreistufig.
Die oberste Stufe ist die Landesentwicklungsplanung die durch die Landesregierung erfolgt. Die mittlere Stufe ist die Regionalplanung, sie wird durch die Landesmittelbehörde – die Bezirksregierung - durchgeführt. Die unterste, oder besser die Detailgenaueste Bauleitplanung, findet auf kommunaler Ebene statt.
Die Planungshoheit, also Verantwortung für die Festlegung der Inhalte der Planung aber auch die Verantwortung für die Durchführung des Verfahrens liegen in der Hand der Stadt oder Gemeinde.
Im Zuge der Regionalplanung berät und koordiniert die Stelle der Kreisplanung die Interessen und Belange der kreisangehörigen Städte und Gemeinden.
Bei der kommunalen Bauleitplanung zählt im Rahmen weitreichender Beteiligungsverfahren der Kreis Paderborn zu den Trägern öffentlicher Belange.
Die Kreisplanung erarbeitet gemäß § 4 BauGB Stellungnahmen zu den unterschiedlichen kommunalen Bauleitplanungen sowie zu überörtlichen Planfeststellungsverfahren.
Dies erfolgt durch die Beteiligung diverser Fachdienststellen Im Folgenden wertet und koordiniert sie diese einzelnen Stellungnahmen. Anschließend gibt die Kreisplanung eine gebündelte Stellungnahme an die jeweilige Verfahrensstelle der Bauleitplanung ab.
In diesem Zusammenhang wirkt sie unter anderem darauf hin, dass die Bindungen der Erfordernisse der Raumordnung eingehalten werden. Darüber hinaus beantwortet sie Anfragen der Politik und der Öffentlichkeit.
Grundsätzlich versteht sich die Kreisplanung zudem als kompetente Beraterin in allen Fragen des Planungsrechtes.
Der Aufbau der Denkmalbehörden ist dreistufig. Die oberste Denkmalbehörde ist der für die Denkmalpflege zuständige Minister. Als obere Denkmalbehörde fungieren die Landräte als untere staatliche Verwaltungsbehörde. Die unteren Denkmalbehörden sind die Kommunen. Sie tragen die Hauptlast bei den denkmalrechtlichen Entscheidungen und haben diese „im Benehmen“ mit dem Landschaftsverband, und hier konkret dem Denkmalamt in Münster, zu treffen.
Die Hauptfunktion des Kreises Paderborn liegt in der Beratung und Verfahrensbegleitung der unteren Denkmalschutzbehörden. Auch sie haben ihre Entscheidungen im Benehmen mit dem Denkmalamt zu treffen.
Erst wenn eine Benehmensherstellung mit dem Denkmalamt nicht erfolgt, ist der Minister gefragt, der letztendlich dann die endgültige Entscheidung treffen würde.
(alphabetische Auflistung)
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