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Wohnungsaufsicht

Das Amt für Bauen und Wohnen des Kreises Paderborn ist für die nachfolgenden Aufgaben im Kreisgebiet - mit Ausnahme der Städte Delbrück und Paderborn - zuständig:

  • Ausübung des Besetzungsrechtes für öffentlich geförderte Wohnungen nach dem Schwangeren- und Familienhilfegesetz
  • Ausstellung von Wohnberechtigungsbescheinigungen
  • Aufnahme in die Liste der Wohnungssuchenden
  • Ausstellung von Bescheinigungen zur Vorlage bei der NRW.BANK-Wohnraumförderung
  • Belegung und Überwachung der öffentlich geförderten Wohnungen

Bitte reichen Sie folgende Unterlagen ein:

  • für die Beantragung eines Wohnberechtigungsscheines (WBS)
    - Antrag WBS und VERMITTLUNG
    - Einkommenserklärung
    - ggf. Vermietererklärung (bei gezieltem WBS)
  • für die Anträge auf Zinssenkung zur Vorlage bei der NRW.BANK
    - Antrag Zinssenkung Aufwendungsdarlehen
    - Einkommenserklärung

Im Einzelfall kann es erforderlich sein, dass weitere Unterlagen benötigt werden. Bitte beachten Sie auch die Merkblätter „Hinweise zur Antragstellung“, „Wichtige Hinweise zur Erteilung einer Wohnberechtigungsbescheinigung“ und „Infos zur Eintragung in die Liste der Wohnungssuchenden beim Kreis Paderborn“.

Amt
Amt für Bauen und Wohnen
Straße
Aldegreverstr. 10 - 14
Ort
33102 Paderborn
Telefon
05251 308 - 6322
Telefax
05251 308 - 896322
E-Mail-Adresse
E-Mail senden
Gebäude
Nebengebäude C, 1. Obergeschoss
Raumnummer
C.02.07
Lageplan
Lageplan ansehen
Montag: 10.00–12.00 Uhr
Dienstag:
Mittwoch: 10.00–12.00 Uhr
Donnerstag: 10.00–12.00 Uhr 14.00–16.00 Uhr
Freitag: 10.00–12.00 Uhr

Ansprechperson

(alphabetische Auflistung)

 

Anschrift

Kreis Paderborn
Aldegreverstraße 10 – 14
33102 Paderborn

Kontakt

Telefon: 05251 308 - 0
Telefax: 05251 308 - 8888
E-Mail senden

 
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