Zum Inhalt (Access key c)Zur Hauptnavigation (Access key h)Zur Unternavigation (Access key u)

Arbeitssicherheit

Jede Arbeitgeberin/jeder Arbeitgeber mit einer Beschäftigten/einem Beschäftigten oder mehr hat nach Maßgabe des Gesetzes über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Arbeitssicherheitsgesetz- ASiG) sowie der Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 2 mindestens eine Betriebsärztin/einen Betriebsarzt und eine Fachkraft für Arbeitssicherheit zu bestellen. Diese sollen die Arbeitgeberin/den Arbeitgeber beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung unterstützen. Damit soll erreicht werden, dass

  • die dem Arbeitsschutz und der Unfallverhütung dienenden Vorschriften den besonderen Betriebsverhältnissen entsprechend angewandt werden,
  • gesicherte arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Erkenntnisse zur Verbesserung des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung verwirklicht werden können und
  • die dem Arbeitsschutz und der Unfallverhütung dienenden Maßnahmen einen möglichst hohen Wirkungsgrad erreichen.

Für die Beschäftigten des Kreises Paderborn ist die hier genannte Fachkraft für Arbeitssicherheit zuständig.

Übergeordnet zuständige Landesbehörde ist die Bezirksregierung Detmold die zusammen mit den gesetzlichen Unfallversicherungsträgern die Überwachung des Arbeitsschutzes wahrnehmen sollen. Anfragen oder Hinweise von Dritten, insbesondere wenn die zuständige Fachkraft für Arbeitssicherheit nicht bekannt ist, sind an diese Stellen zu richten. Links zu diesen Stellen finden Sie unten.

Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit sind bei der Anwendung ihrer arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Fachkunde weisungsfrei.

Die Fachkräfte für Arbeitssicherheit haben die Aufgabe, die Arbeitgeberin/den Arbeitgeber beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung in allen Fragen der Arbeitssicherheit einschließlich der menschengerechten Gestaltung der Arbeit zu unterstützen.

Sie haben insbesondere

  • die Arbeitgeberin/den Arbeitgeber und die sonst für den Arbeitsschutz und die Unfallverhütung verantwortlichen Personen zu beraten, insbesondere bei
    • der Planung, Ausführung und Unterhaltung von Betriebsanlagen und von sozialen und sanitären Einrichtungen,
    • der Beschaffung von technischen Arbeitsmitteln und der Einführung von Arbeitsverfahren und Arbeitsstoffen,
    • der Auswahl und Erprobung von Körperschutzmitteln,
    • der Gestaltung der Arbeitsplatze, des Arbeitsablaufs, der Arbeitsumgebung und in sonstigen Fragen der Ergonomie,
    • der Beurteilung der Arbeitsbedingungen,
  • der Planung, Ausführung und Unterhaltung von Betriebsanlagen und von sozialen und sanitären Einrichtungen,
  • die Betriebsanlagen und die technischen Arbeitsmittel insbesondere vor der Inbetriebnahme und Arbeitsverfahren insbesondere vor ihrer Einführung sicherheitstechnisch zu überprüfen,
  • die Durchführung des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung zu beobachten und im Zusammenhang damit
    • die Arbeitsstätten in regelmäßigen Abstanden zu begehen und festgestellte Mangel der Arbeitgeberin/den Arbeitgeber oder der sonst für den Arbeitsschutz und die Unfallverhütung verantwortlichen Person mitzuteilen, Maßnahmen zur Beseitigung dieser Mangel vorzuschlagen und auf deren Durchführung hinzuwirken,
    • auf die Benutzung der Körperschutzmittel zu achten,
    • Ursachen von Arbeitsunfällen zu untersuchen, die Untersuchungsergebnisse zu erfassen und auszuwerten und dem Arbeitgeber Maßnahmen zur Verhütung dieser Arbeitsunfälle vorzuschlagen,
    • darauf hinzuwirken, dass sich alle im Betrieb Beschäftigten den Anforderungen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung entsprechend verhalten, insbesondere sie über die Unfall- und Gesundheitsgefahren, denen sie bei der Arbeit ausgesetzt sind, sowie über die Einrichtungen und Maßnahmen zur Abwendung dieser Gefahren zu belehren und bei der Schulung der Sicherheitsbeauftragten mitzuwirken.
Amt
Gebäudemanagement
Straße
Aldegreverstraße 10 - 14
Ort
33102 Paderborn
Telefon
05251 308 - 6515
Telefax
05251 308 - 6599
E-Mail-Adresse
E-Mail senden
Gebäude
Kreishaus, 1. Obergeschoss
Raumnummer
E.01.23
Lageplan
Lageplan ansehen

Ansprechperson

(alphabetische Auflistung)

  • Herr Nolte

    Gebäudemanagement

    Sicherheitsingenieur

    Aldegreverstraße 10 – 14 33102 Paderborn Tel. 05251 308 - 6515 Fax 05251 308 - 6599
 

Informationen

Sicherheitstechnische Betreuung

Betriebsärztliche Betreuung

Ersthelferinnen und Ersthelfer

Regelwerke

Staatliche Regelwerke (Gesetze, Verordnungen,Technische Regeln)

Autonome Regelwerke (Unfallverhütungsvorschriften, Regeln, Informationen)

Mutterschutz

  • Mutterschutzgesetz

    Das Gesetz zum Schutze von Müttern bei der Arbeit, in der Ausbildung und im Studium wird seitens des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz bereitgestellt.
  • Leitfaden zum Mutterschutz

    Die Broschüre "Leitfaden zum Mutterschutz" des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend informiert über wesentliche Aspekte rund um den Mutterschutz.
  • Mitteilung über die Beschäftigung einer werdenden oder stillenden Mutter

    Online- gestützte Anwendung zum Ausfüllen und Versand der Mitteilung nach § 27 des Mutterschutzgesetzes über die Beschäftigung einer werdenden oder stillenden Mutter.

Betriebliches Eingliederungsmanagemet (BEM)

Betrieblicher Infektionsschutz

Homeoffice

Gewaltprävention

Anschrift

Kreis Paderborn
Aldegreverstraße 10 – 14
33102 Paderborn

Kontakt

Telefon: 05251 308 - 0
Telefax: 05251 308 - 8888
E-Mail senden

 
RAL Gütezeichen
Vorbildliches Europa-Engagement als „Europaaktive Kommunen“