Zum Inhalt (Access key c)Zur Hauptnavigation (Access key h)Zur Unternavigation (Access key u)

Abwasserbeseitigung

Abwasser im Sinne des Wasserhaushaltsgesetzes ist das durch Gebrauch in seinen Eigenschaften veränderte Wasser aber auch das von bebauten oder befestigten Flächen gesammelt abfließende Niederschlagswasser.

Man unterscheidet im allgemeinen Sprachgebrauch häufig auch zwischen Schmutzwasser und Regenwasser, wobei das Schmutzwasser noch in sogenanntes

unterschieden wird.

Das anfallende Abwasser ist so zu beseitigen, dass die oberirdischen Gewässer und das Grundwasser nicht nachteilig verändert werden.

Die Städte und Gemeinden sind verpflichtet, Abwasserbeseitigungskonzepte für ihre Gemeindegebiete zu erstellen und regelmäßig fortzuschreiben. In diesen Abwasserbeseitigungskonzepten werden die technischen Anlagen dargestellt, mit denen das anfallende Abwasser abgeleitet und aufbereitet wird. Neben den kommunalen Kläranlagen der Städte und Gemeinden sind in diesen Konzepten die Kanalisationsnetze dargestellt.

Die Kanalisationsnetze sind regelmäßig zu überprüfen. Hier spielt insbesondere die Dichtheit der Abwasserkanäle eine große Rolle. Die Dichtheitsprüfung umfasst jedoch nicht nur die in den öffentlichen Straßen verlegten Hauptabwasserkanäle, sondern auch die sogenannten Hausanschlussleitungen .

In den ländlichen Außenbereichen sind häufig keine Schmutzwasserkanäle von den Gemeinden verlegt worden. Hier kommen zur ordnungsgemäßen Abwasserbeseitigung Kleinkläranlagen zum Einsatz. Im Kreis Paderborn sind allein etwa 2800 solcher vollbiologischen Kleinkläranlagen im Einsatz. Diese Anlagen sind regelmäßig von entsprechenden Wartungsfirmen zu überwachen und die Ergebnisse dem Kreis Paderborn vorzulegen.

Während das Niederschlagswasser in der Regel ortsnah in ein vorhandenes Gewässer eingeleitet wird (siehe Gewässereinleitungen) wird das industriell-gewerblichen Abwasser in das öffentliche Kanalnetz eingeleitet. Man spricht dann von sogenannten Indirekteinleitungen. Der Gesetzgeber hat für die verschiedensten Abwasserarten aus dem gewerblich-industriellen Bereich in der Abwasserverordnung Anforderungen an die Behandlung solcher spezifischen Abwässer gestellt. Ein Großteil des gewerblichen Abwassers fällt unter den sogenannten Anhang 49 der Abwasserverordnung. Hierbei handelt es sich um sogenanntes mineralölhaltiges Abwasser. Vor der Einleitung in die städtischen Kanalisationen ist das Abwasser aus dem Gewerbebetrieb in Abscheideranlagen zu behandeln. Solche Abscheideranlagen unterliegen einer regelmäßigen Prüfpflicht durch entsprechend fachkundige Unternehmen. Die Einhaltung dieser Prüfungen wird vom Kreis Paderborn überwacht.

Amt
Amt für Umwelt, Natur und Klimaschutz
Straße
Aldegreverstr. 10 - 14
Ort
33102 Paderborn
Telefon
5251 308 - 6603
Telefax
5251 308 - 6699
E-Mail-Adresse
E-Mail senden
Gebäude
Nebengebäude C, 3. Obergeschoss
Raumnummer
C.03.11
Lageplan
Lageplan ansehen
Montag: 07.30–12.00 Uhr
Dienstag: 07.30–12.00 Uhr 14.00–16.00 Uhr
Mittwoch: 07.30–12.00 Uhr
Donnerstag: 07.30–18.00 Uhr
Freitag: 07.30–12.00 Uhr

Ansprechperson

(alphabetische Auflistung)

  • Herr Berg

    Amt für Umwelt, Natur und Klimaschutz

    Aldegreverstraße 10 – 14 33102 Paderborn Tel. 05251 308 - 6603 Fax 05251 308 - 6699
  • Herr Bierbüsse

    Amt für Umwelt, Natur und Klimaschutz

    Aldegreverstraße 10 – 14 33102 Paderborn Tel. 05251 308 - 6624 Fax 05251 308 - 6699
  • Herr Brückner

    Amt für Umwelt, Natur und Klimaschutz

    Aldegreverstraße 10 – 14 33102 Paderborn Tel. 05251 308 - 6637 Fax 05251 308 - 6699
  • Frau Falow

    Amt für Umwelt, Natur und Klimaschutz

    Aldegreverstraße 10 – 14 33102 Paderborn Tel. 05251 308 - 6625 Fax 05251 308 - 6699
  • Herr Fecke

    Amt für Umwelt, Natur und Klimaschutz

    Aldegreverstraße 10 – 14 33102 Paderborn Tel. 05251 308-6612 Fax 05251 308-6699
 

Anschrift

Kreis Paderborn
Aldegreverstraße 10 – 14
33102 Paderborn

Kontakt

Telefon: 05251 308 - 0
Telefax: 05251 308 - 8888
E-Mail senden

 
RAL Gütezeichen
Vorbildliches Europa-Engagement als „Europaaktive Kommunen“