Organische Abfälle tierischer oder pflanzlicher Herkunft, die in einem Haushalt oder Betrieb anfallen und durch Mikroorganismen, bodenbürtige Lebewesen oder Enzyme abgebaut werden können sind Bioabfälle. Dazu zählen zum Beispiel Essensreste und Rasenschnitt aus privaten Haushalten als auch Fettabfälle, Wirtschaftsdünger, Teigabfälle, Sägemehl etc. aus Gewerbe, Industrie und Landwirtschaft.
Nicht zu den Bioabfällen zählen tierische Nebenprodukte, die der EU Hygieneverordnung 1774/2002 unterfallen.
Bioabfälle werden in der Regel einer Verwertung zugeführt. Die bedeutendsten Verfahren zur Bioabfallbehandlung sind die Kompostierung und die Vergärung (Erzeugung von Biogas). Daneben werden geringe Mengen thermisch verwertet.
Die erzeugten Komposte und Gärreste werden als Düngemittel im Gartenbau und der Landwirtschaft eingesetzt. Maßgeblich für die Behandlung und Verwertung von Bioabfällen ist die Bioabfallverordnung (BioAbfV). U. a. werden im Anhang 1 zur BioAbfV zur genaueren Eingrenzung bzw. Definition Bioabfälle aufgelistet, die prinzipiell für die Kompostierung und Vergärung eingesetzt werden können.
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