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Landschaftsplanung

Aktuelles

 
 

Was ist Landschaftsplanung?

Die Landschaftsplanung ist das zentrale Planungselement des Naturschutzes und der Landschaftspflege. Mit ihr werden die Ziele für Natur und Landschaft im jeweiligen Plangebiet so konkretisiert, dass die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes, die Nutzungsfähigkeit der Naturgüter, die Pflanzen- und Tierwelt sowie die Vielfalt, Eigenart und Schönheit von Natur und Landschaft nachhaltig gesichert, entwickelt und ggf. wiederhergestellt werden.

In Nordrhein-Westfalen werden die Entwicklungsziele für den Landschaftsausschnitt des jeweiligen Landschaftsplangebiets dargestellt und Naturschutzgebiete (NSG), Landschaftsschutzgebiete (LSG), Geschützte Landschaftsbestandteile (LB) und Naturdenkmale (ND) rechtsverbindlich festgesetzt. Außerdem werden Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen festgesetzt, Festsetzungen zu Brachflächen und besondere Festsetzungen über die forstliche Nutzung in Schutzgebieten getroffen.
Weiterhin dient der Landschaftsplan auch der Umsetzung europäischer Schutzkonzepte (Natura 2000) in nationales Recht.

Rechtlicher Hintergrund der Landschaftsplanung

Rechtlich verankert ist der Landschaftsplan in § 11 des Bundesnaturschutzgesetzes sowie in § 7 des Landesnaturschutzgesetzes. Die Kreise und kreisfreie Städte sind dazu verpflichtet – unter Berücksichtigung der Ziele, der Grundsätze und sonstigen Erfordernisse der Raumordnung – für ihr Gebiet Landschaftspläne aufzustellen. Das Plangebiet erstreckt sich auf den baurechtlichen Außenbereich. Der Entwurf des Landschaftsplanes wird durch die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Paderborn erarbeitet, der Landschaftsplan wird vom Kreistag beschlossen und der Bezirksregierung Detmold angezeigt.

Verfahrensschritte zur Aufstellung eines Landschaftsplanes:

  • Aufstellungsbeschluss durch den Kreistag
  • Frühzeitige Bürgerbeteiligung
  • Beteiligung Träger öffentlicher Belange
  • Öffentliche Auslegung
  • Satzungsbeschluss durch den Kreistag
  • Anzeige bei der Höheren Naturschutzbehörde
  • Inkrafttreten des Landschaftsplanes

Mitwirkungsmöglichkeiten bei der Landschaftsplanung

Im Verfahrensablauf zur Aufstellung des Landschaftsplanes werden die Bürgerinnen und Bürger frühzeitig beteiligt. Sie haben hierbei die Möglichkeit, sich über die voraussichtlichen individuellen Auswirkungen zu informieren sowie Bedenken und Vorschläge zu äußern. Nach Fertigstellung des Planentwurfes haben die Bürgerinnen und Bürger erneut die Möglichkeit im Rahmen der öffentlichen Auslegung ihre Anliegen vorzubringen. Die Termine für die Bürgerbeteiligung und die öffentliche Auslegung werden in den regionalen Tageszeitungen, im öffentlichen Amtsblatt und online auf dieser Seite bekannt gegeben.

Wirkungen des Landschaftsplanes

Die als Entwicklungsziele definierten Aufgaben sind behördenverbindlich, die Festsetzungen des Landschaftsplanes haben für jedermann gültige Rechtswirkung. In den Festsetzungen sind die zur Erreichung des Schutzzweckes notwendigen Ge- und Verbote aufgeführt. Mit Verboten werden Handlungen angesprochen, die zwingend unterlassen werden müssen. Gebote sind Handlungsanweisungen, die eine aktive Handlung zum Erreichen des Schutzzieles voraussetzen.
Die Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen werden durch den Kreis Paderborn umgesetzt und durch das Land NRW und den Kreis Paderborn finanziert. Maßnahmen, die auf Privatflächen festgesetzt sind, werden ausschließlich im Konsens mit den Eigentümern und Eigentümerinnen durchgeführt. Die Maßnahmenumsetzung erfolgt freiwillig auf Grundlage vertraglicher Vereinbarungen, in deren Rahmen auch Ausgleichszahlungen oder Entschädigungen festgelegt werden können.

Die vorgesehenen Anpflanzungen auf den Wegeparzellen in Form von Baumreihen, Feldgehölzen etc. erfolgen nach vorheriger Absprache und im Konsens mit den anliegenden Grundstückseigentümern und -eigentümerinnen.

 
 

Textliche Darstellungen und Festsetzungen mit Erläuterungen

Textliche Darstellungen und Festsetzungen mit Erläuterungen sowie Übersichtskarten zu den rechtskräftigen Landschaftsplänen finden Sie auf dieser Seite unter der Rubrik „Details“.

 
 

Textliche Darstellungen und Festsetzungen mit Erläuterungen

Amt
Amt für Umwelt, Natur und Klimaschutz
Straße
Aldegreverstr. 10 - 14
Ort
33102 Paderborn
Telefon
05251 308 - 6605
Telefax
05251 308 - 6699
E-Mail-Adresse
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Gebäude
Kreishaus, 3. Obergeschoss
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Folgende hilfreiche Dokumente und Formulare zum Ausdrucken halten wir für Sie bereit.

Ansprechperson

Frau Pöhler
Amt für Umwelt, Natur und Klimaschutz

Tel. 05251 308-6605
Fax 05251 308-6699
E-Mail-Adresse E-Mail senden
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Anschrift

Kreis Paderborn
Aldegreverstraße 10 – 14
33102 Paderborn

Kontakt

Telefon: 05251 308 - 0
Telefax: 05251 308 - 8888
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