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Niederschlagswasserbeseitigung

Das von den befestigten Flächen innerhalb der Stadt- und Gemeindegebiete abfließende Niederschlagswasser wird größtenteils zunächst in den städtischen unterirdisch verlegten Regenwasserkanälen erfasst und dann in oberirdische Gewässer eingeleitet. Je nach Zusammensetzung des Einzugsgebietes wird in Einzelfällen vor der Einleitung des in den Kanalisationsnetzen gesammelten Niederschlagswassers noch eine Regenwasserbehandlung, z. B. in einem Regenwasserklärbecken vorgeschaltet.

Grundsätzlich bedarf die Einleitung von Niederschlagswasser in ein Gewässer einer Erlaubnis. In Zusammenhang mit der Einleitung von Niederschlagswasser aus den städtischen Kanalisationsnetzen entstehen allein aufgrund der Wassermengen besondere Problemstellungen für die oberirdischen Gewässer.

Sogenannte Regenrückhaltebecken werden erforderlich, wenn aufgrund der Größe eines Einzugsgebietes bei Starkregenereignissen mit zu großen Wassermengen zu rechnen ist, dass eine direkte Ableitung der Wassermengen in das vorhandene Gewässersystem nicht mehr schadlos möglich ist.

Jedes Gewässer - fachtechnisch auch Vorfluter genannt - hat nur eine begrenzte sogenannte hydraulische Leistungsfähigkeit. Die hydraulische Leistungsfähigkeit beschreibt, welche Wassermassen durch den Vorfluter ohne Beeinträchtigung der anliegenden Grundstücke schadlos abgeführt werden können.

Über die Regenrückhaltebecken werden die Abflussspitzen zurückgehalten und dann gedrosselt wieder in den Vorfluter abgegeben.

Neben der schadlosen Ableitung des in den Siedlungsgebieten anfallenden Regenwassers durch die vorhandenen oberirdischen Vorfluter ist der sogenannte hydraulische Stress für das Gewässer von besonderer Bedeutung. Die punktuelle konzentrierte Einleitung von großen Abwassermengen hat einen sehr großen Einfluss auf die in dem Gewässersystem lebenden Mikroorganismen.

Zum Schutz des empfindlichen Ökosystems eines Gewässers ist der hydraulische Stress infolge der Ableitung von Abflussspitzen zu minimieren. Auch hierzu können Regenrückhaltebecken zwischengeschaltet werden. Aber auch der Auslegung des Kanalisationsnetzes zur Erfassung und Ableitung des in dem Einzugsgebiet anfallenden Niederschlagswassers kommt in diesem Zusammenhang eine wichtige Bedeutung zu.

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  • Herr Bierbüsse

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  • Herr Jack

    Amt für Umwelt, Natur und Klimaschutz

    Aldegreverstraße 10 – 14 33102 Paderborn Tel. 05251 308-6622 Fax 05251 308-6699
 

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