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Befördern, Sammeln, Handeln und Maklern von gefährlichen und nicht gefährlichen Abfällen

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Beurteilungsgrundlagen Abfalltransport und -handel

Anzeige nach § 53 Kreislaufwirtschaftsgesetz

Seit dem 1. Juni 2012 ist das gewerbliche Sammeln, Befördern, Handeln und Makeln von nicht gefährlichen Abfällen gem. § 53 KrWG anzeigepflichtig, sofern die Sammelmenge von 20 t pro Jahr überschritten wird und soweit keine Beförderungserlaubnis gem. § 54 KrWG erforderlich ist.

Seit dem 1. Juni 2014 ist auch das Sammeln, Befördern, Handeln und Makeln von nicht gefährlichen Abfällen im Rahmen wirtschaftlicher Unternehmungen (z.B. durch Handwerker, Bauunternehmer) anzeigepflichtig. Die Anzeige kann in Papierform (s. Downloads) aber auch über die Internetadresse https://www.zks-abfall.de/abfallanzeige-und-erlaubnisverordnung/anzeigenerstattung erstellt und an die Behörde digital versandt werden.
Zuständige Behörde für die Einreichung der Anzeige ist der Kreis Paderborn - Umweltamt -, soweit der Hauptsitz ihres Betriebes/Unternehmens im Kreis Paderborn ist.


Anzeigen für gewerbliche oder gemeinnützige Sammlungen von Abfällen aus privaten Haushaltungen sind gemäß § 18 Kreislaufwirtschaftsgesetz

Gewerbliche oder gemeinnützige Sammlungen von Abfällen, die in privaten Haushaltungen anfallen (beispielsweise von Alttextilien oder Altschuhen) sind seit dem 1. Juni 2012 nach dem neuen Kreislaufwirtschaftsgesetz anzeigepflichtig. Soll ihre Sammlung im Kreisgebiet Paderborn erfolgen ist die Anzeige beim Kreis Paderborn - Umweltamt – einzureichen.


Beförderungserlaubnis nach § 54 Kreislaufwirtschaftsgesetz (ehemals Transportgenehmigung)

Seit 1. Juni 2012 benötigen Sammlerinnen, Sammler, Beförderinnen, Beförderer, Händlerinnen, Händler, Maklerinnen und Makler von gefährlichen Abfällen, unabhängig ob zur Verwertung oder zur Beseitigung, eine Erlaubnis nach § 54 Kreislaufwirtschaftsgesetz. Der Erlaubnisantrag kann in Papierform, aber auch über die Internetadresse https://einreichen.eaev-formulare.de/intelliform/forms/AbfAEV/AbfAEV/Antrag_54/index
erstellt und an die Behörde digital versandt werden.

Ist der Hauptsitz Ihres Betriebes/Unternehmens im Kreis Paderborn, so ist der Kreis Paderborn – Umweltamt- die für Sie zuständige Behörde, es sei denn, die Bezirksregierung Detmold ist die zuständige Aufsichtsbehörde für Ihren Betrieb.


Amt
Anzeige von Sammlern, Beförderern, Händlern und Maklern von Abfällen
Straße
Ort
 
Telefon
05251 308 - 6639
Telefax
05251 308 - 6699
E-Mail-Adresse
E-Mail senden
Gebäude
Nebengebäude C, 3. Obergeschoss
Raumnummer
C.03.12
Lageplan
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Montag: 07.30–12.00 Uhr
Dienstag: 07.30–12.00 Uhr 14.00–16.00 Uhr
Mittwoch: 07.30–12.00 Uhr
Donnerstag: 07.30–18.00 Uhr
Freitag: 07.30–12.00 Uhr

Ansprechperson

(alphabetische Auflistung)

  • Herr Fingerhut

    Amt für Umwelt, Natur und Klimaschutz

    Aldegreverstraße 10 – 14 33102 Paderborn Tel. 05251 308 - 6619 Fax 05251 308 - 6699
  • Frau Hartmann

    Amt für Umwelt, Natur und Klimaschutz

    Aldegreverstraße 10 – 14 33102 Paderborn Tel. 05251 308-6636 Fax 05251 308-896636
  • Herr Schröder

    Amt für Umwelt, Natur und Klimaschutz

    Aldegreverstraße 10 – 14 33102 Paderborn Tel. 05251 308 - 6639 Fax 05251 308 - 6699
 

Anschrift

Kreis Paderborn
Aldegreverstraße 10 – 14
33102 Paderborn

Kontakt

Telefon: 05251 308 - 0
Telefax: 05251 308 - 8888
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