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Mitbenutzung von Straßengrundstücken

Die Mitbenutzung von Straßengrundstücken durch Ver- und Entsorger, Telekommunikationsunternehmen, Gewerbebetrieben, Privatpersonen usw. ist genehmigungspflichtig. Dadurch soll sicher gestellt werden, dass die Funktion und Verkehrssicherheit der Straße durch Baumaßnahmen im Straßenraum (z. B. Leitungsverlegungen, Errichtung von Grundstückszufahrten außerhalb geschlossener Ortschaften usw.) nicht beeinträchtigt wird und auch auf Dauer erhalten bleibt.

Ein Antrag auf Genehmigung zur Mitbenutzung von Straßengrundstücken kann formlos gestellt werden. Beizufügen ist ein Trassenplan in dreifacher Ausfertigung.

Die zu entrichtenden Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung des Kreises Paderborn.

Die Rechtsgrundlagen zur Mit- und Sondernutzung von Straßen bilden

Da mehrere Anhörungsverfahren bei anderen Stellen durchgeführt werden müssen, kann die Bearbeitungszeit u. U. mehrere Wochen in Anspruch nehmen. Bitte berücksichtigen Sie dies bei Ihrer Antragstellung. Reichen Sie bitte Ihren jeweiligen Antrag möglichst frühzeitig ein.

Amt
Kreisstraßenbauamt
Straße
Alte Schanze
Ort
33106 Paderborn
Telefon
05251 308-6902
Telefax
05251 308-89-6999
E-Mail-Adresse
E-Mail senden
Gebäude
Außenstelle Alte Schanze 52, 1. Obergeschoss
Lageplan
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Montag: 07.30–12.00 Uhr
Dienstag: 07.30–12.00 Uhr 14.00–16.00 Uhr
Mittwoch: 07.30–12.00 Uhr
Donnerstag: 07.30–18.00 Uhr
Freitag: 07.30–12.00 Uhr

Ansprechperson

(alphabetische Auflistung)

 

Anschrift

Kreis Paderborn
Aldegreverstraße 10 – 14
33102 Paderborn

Kontakt

Telefon: 05251 308 - 0
Telefax: 05251 308 - 8888
E-Mail senden

 
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