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Naturschutzgebiet „Lippeniederung zwischen Bad Lippspringe und Mastbruch“


Leinenpflicht für Hunde

Grundsätzlich besteht für Hunde in Naturschutzgebieten eine Leinenpflicht.

Gefährdete Wiesenvögel wie Brachvogel, Kiebitz, Feldlerche und Rebhuhn sind besonders schutzbedürftig, da sie ihre Nester am Boden anlegen. Freilaufende Hunde stören nicht nur während der Brut- und Aufzuchtszeit, auch zur Zeit der Revierbesetzung werden die Wiesenvögel durch freilaufende Hunde vergrämt. Während des Winters bedeutet das durch Störungen verursachte Auffliegen für alle Vögel einen zusätzlichen Bedarf an Energie, der in dieser sowieso nahrungsknappen Zeit jedoch kaum gedeckt werden kann. Diese Faktoren führen rasch zu einer Schwächung der Tiere, die innerhalb des Winterhalbjahres den frühzeitigen Tod bedeuten kann. Bedingt durch den Jagdtrieb der Hunde kommt es leider auch immer wieder vor, dass in der Lippeniederung Rehe qualvoll zu Tode gehetzt oder die im hohen Gras liegenden Rehkitze von stöbernden Hunden tot gebissen werden.

Auch Besucher, die Wege verlassen, bedeuten eine Störung – deshalb gilt: Es ist verboten, die Wege im Naturschutzgebiet zu verlassen!

Informationstafel zum Naturschutzgebiet Lippeniederung (Foto: Kreis Paderborn - Umweltamt) 
Informationstafel zum Naturschutzgebiet Lippeniederung (Foto: Kreis Paderborn - Umweltamt)

Seit Jahren erfolgt eine verstärkte Öffentlichkeitsarbeit zu dieser Problematik. Neben Informationsschriften und –tafeln gibt es geführte Exkursionen, um die Besucher u. a. für diese Problematik zu sensibilisieren. Vor Ort haben außerdem viele Einzelgespräche mit Hundehaltern stattgefunden.

Die Bereitschaft, Hunde innerhalb von Naturschutzgebieten an die Leine zu nehmen, ist bei vielen Hundehaltern jedoch nach wie vor gering. Deshalb werden sowohl in der Lippeniederung als auch in anderen Naturschutzgebieten in unregelmäßigen Abständen Kontrollen durchgeführt und ggf. Bußgelder verhängt.

 

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