19. Dezember 2022
Tipps und Hinweise im Umgang mit Feuerwerkskörpern
In wenigen Tagen endet das Jahr 2022. Als Schlusspunkt des vergangenen und Auftakt des neuen Jahres erleuchten vielerorts Raketen den dunklen Nachthimmel. Was aber gilt es beim Silvesterfeuerwerk zu beachten? Wann dürfen Böller, Raketen & Co. eingekauft und gezündet werden?
Feuerwerkskörpern der Kategorie 2, zu welcher z.B. Raketen, Fontänen oder Feuerwerksbatterien zählen, dürfen vom 29. bis 31. Dezember im Einzelhandel gekauft werden. Gemäß Sprengstoffgesetz handelt es sich hierbei um Feuerwerkskörper, die z.B. einen geringen Lärmpegel besitzen und zur Verwendung im Freien vorgesehen sind. Abgebrannt werden dürfen diese am 31. Dezember und 1. Januar von Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Nicht gezündet werden dürfen Feuerwerkskörper der Kategorie 2 allerdings in der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden und Anlagen wie Fachwerk- oder Holzhäuser oder Tankstellen.
Feuerwerkskörper der Kategorie 1 (sogenanntes Kinderfeuerwerk) können in Deutschland ganzjährig auch von Minderjährigen ab dem vollendeten 12. Lebensjahr gekauft und verwendet werden.
Beliebt ist das Knallen zum Jahreswechsel. Doch nicht ungefährlich.
Nur Feuerwerksartikel, die durch eine benannte Stelle wie die Bundesanstalt für Materialforschung und –prüfung bauartgeprüft sind, sind in ihrer Handhabung bei bestimmungsgemäßer Verwendung sicher. Geprüftes Feuerwerk ist gekennzeichnet mit einer Registrierungsnummer und dem CE-Zeichen. (Quelle: BAM)
Marc Hammerstein, Leiter der Kreisfeuerwehr- und Technikzentrale in Büren-Ahden rät aus Feuerwehr- und Rettungsdienstsicht, dass Eltern ihre Kinder eindringlich auf die Gefährlichkeit gefundener, nicht abgebrannter Knallkörper hinweisen. „Hier hat es leider in den vergangenen Jahren immer wieder Unfälle mit sehr schweren Verletzungen gegeben“, so Hammerstein.
Bei allem Verständnis für eine ausgelassene Silvesterfeier bittet Kreisveterinär Dr. Ralf Lang jedoch auch um Rücksicht auf Wild- und Haustiere. Deshalb sollte nur zum Jahreswechsel geböllert werden und nicht Stunden oder Tage zuvor und danach.
„Dann leiden die Tiere keinen Dauerstress“, erklärt Lang. Tierhaltern rät der Experte, Katzen frühzeitig ins Haus zu holen und Hunde und Katzen an einem Ort im Haus unterzubringen, der möglichst lärmgeschützt ist. Da auch Pferde und Rinder verängstigt reagieren können, „versteht es sich von selbst, dass in der Nähe von Hofstellen und Stallungen nicht geböllert wird und die Tierhalter ein Auge auf ihre Tiere haben“, betont der Kreisveterinär.
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