Der kommunale Kinder- und Jugendförderplan des Kreises Paderborn stellt die kinder- und jugendpolitische Infrastruktur an Angeboten und Einrichtungen dar. Er soll die Arbeit der pädagogischen Fachkräfte und das ehrenamtliche Engagement unterstützen, sichern und weiterentwickeln.
Der Kreis Paderborn ergänzt mit seiner Förderung die Kinder- und Jugendförderung der zum Jugendamtsbereich des Kreises gehörenden Städte und Gemeinden, fördert die in diesem Bereich tätigen freien Träger der Jugendhilfe und gibt Anregungen zur Weiterentwicklung.
Am 1.1.2005 ist das 3. Gesetz zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes das „Gesetz zur Förderung der Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit und des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes“ - Kinder- und Jugendförderungsgesetz - (3. AG - KJHG - KJFöG) in Kraft getreten.
Danach hat der Kreis Paderborn als örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe
Verantwortung
Der Träger der öffentlichen Jugendhilfe, bestehend aus Verwaltung und Jugendhilfeausschuss, trägt gemäß dem SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz) die Gesamtverantwortung dafür, dass im Betreuungsbereich ausreichend Maßnahmen und Einrichtungen für Kinder und Jugendliche zur Verfügung stehen, die geeignet sind, die Entwicklung und Erziehung junger Menschen zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu ermöglichen.
Im Rahmen der finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Kreis Paderborn als örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe dafür Sorge zu tragen, dass die erforderlichen Haushaltsmittel bereitgestellt werden. Diese müssen in einem angemessenen Verhältnis zu den für Jugendhilfe insgesamt bereitgestellten Mitteln stehen.
Der 2. Kinder- und Jugendförderungsplan des Kreises Paderborn entspricht den gesetzlichen Vorgaben und gilt für die Städte und Gemeinden im Kreis Paderborn: Altenbeken, Bad Lippspringe, Bad Wünnenberg, Borchen, Büren, Delbrück, Hövelhof, Lichtenau und Salzkotten. Die Erarbeitung ist unter Beteiligung der Jugendhilfeplanung und der Arbeitsgemeinschaft nach § 78 SGB VIII „Jugend“ erfolgt.
Es gibt 4 zentrale Handlungsfelder:
Weitere Querschnittsaufgaben sind:
Kreis Paderborn
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