Versammlungen unter freiem Himmel oder Aufzüge, die im Kreis Paderborn stattfinden, müssen nach dem Versammlungsgesetz NRW mindestens 48 Stunden vor Bekanntgabe bei der Kreispolizeibehörde Paderborn angezeigt werden.
Die Anzeige kann mit dem unter Downloads abrufbaren Vordruck erfolgen.
Nach erfolgter Prüfung der Anzeige wird dem Veranstalter / Verantwortlichen Leiter der Versammlung eine Anzeigebestätigung zugeschickt.
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