Pressemeldung vom 07.03.2012

Frühling ist Schwerstarbeit für die Natur: Hunde müssen in Naturschutzgebieten immer an die Leine

Kreis Paderborn (krpb). Den Menschen freut`s, für die Natur ist der Frühling Schwerstarbeit. Im März beginnt die Brut- und Setzzeit der Wildtiere. Die kräftezehrende Brutpflege und Aufzucht der Jungen ist eine besonders störungsempfindliche Phase im Lebensrhythmus der Tiere. Der Kreis Paderborn erinnert deshalb an eine Reihe von Schutzvorschriften: Hunde müssen in Naturschutzgebieten angeleint werden. Wanderer sollten nur gekennzeichnete Wege nutzen.

„Spaziergänger, die abseits der Wege unterwegs sind, sowie frei laufende Hunde gefährden den sensiblen Kreislauf der Natur“, warnt Susanne Pöhler vom Umweltamt des Kreises Paderborn. Bei Vogelarten, die nur eine Jahresbrut durchführen, sei die Aufgabe des Geleges häufig gleichbedeutend mit dem vollständigen Verlust von Nachkommen für dieses Jahr.

„In Naturschutzgebieten besteht eine ganzjährige Anleinpflicht für Hunde“, erinnert Pöhler. Außerdem dürfen Flächen außerhalb der Wege nicht betreten werden. „Naturschutzgebiete sind in unserer vielfältig genutzten Landschaft häufig letzte Rückzugsräume für gefährdete Tierarten; hier ist ein Fehlverhalten von Besuchern besonders fatal“, so Pöhler.

Hundehalter sollten jedoch daran denken, dass auch außerhalb von Naturschutzgebieten die „Kinderstube“ des Wildes keine stöbernden Hunde am Waldrand oder in offenen Wiesen verträgt. „Bodenbrüter verlassen die Gelege und Rehkitze werden von ihren Müttern nicht mehr angenommen“, erläutert Heiner Bühlbecker vom Kreisordnungsamt.

Doch trotz regelmäßiger Informationen und ausreichender Beschilderung vor Ort ignorieren noch immer viele Hundebesitzer auch in den Naturschutzgebieten die geltenden Bestimmungen. „Hundebesitzer sollten wissen, dass Zuwiderhandlungen gegen entsprechende Verbote eine Ordnungswidrigkeit darstellen“, warnt Bühlbecker. Ihnen drohen deshalb empfindliche Bußgelder. Welche Anleinpflichten in einer Kommune darüber hinaus gelten, kann über die zuständigen Ordnungsämter erfragt werden.

Weitere Informationen beim Kreis Paderborn unter 05251-308807 (Anette Radoy).