17. September 2020
Neuer EU-Führerschein ist fälschungssicherer und 15 Jahre gültig
Wer einen Führerschein umtauschen will, muss einen Antrag bei der Führerscheinstelle stellen. Der Umtausch kostet rund 29 Euro pro Dokument. Um den neuen Führerschein zu erhalten, ist es zwingend nötig einmal – entweder bei der Antragsstellung oder bei der Abholung des neuen Führerscheins – persönlich beim Straßenverkehrsamt vorzusprechen und sich dabei mit einem gültigen Ausweispapier auszuweisen. Der Antrag auf Umtausch des Führerscheins kann entweder persönlich im Straßenverkehrsamt oder per Post eingereicht werden.
Wer den Antrag persönlich einreichen will, kann unter www.kreis-paderborn.de/termin-stva einen Termin buchen. Mitzubringen sind neben einem gültigen Ausweisdokument ein biometrisches Passfoto sowie der der aktuelle Führerschein. Der neue Führerschein wird dann dem Antragsteller nach Hause geschickt.
Wer noch kürzere Wege wünscht, kann den Antrag auch auf der Internetseite des Kreises Paderborn herunterladen (www.kreis-paderborn.de/fs-umtausch) und zusammen mit biometrischem Passbild und einer Unterschrift auf weißem Papier per Post an das Straßenverkehrsamt senden: Kreis Paderborn, Straßenverkehrsamt - Führerscheinstelle, An der Talle 7, 33102 Paderborn. An einer digitalen Antragslösung arbeitet der Kreis Paderborn derzeit mit Hochdruck.
Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers | Umtauschpflicht bis zum |
Vor 1953 | 19.01.2033 |
1953 bis 1958 | 19.01.2022 |
1959 bis 1964 | 19.01.2023 |
1965 bis 1970 | 19.01.2024 |
1971 oder später | 19.01.2025 |
Ausstellungsjahr | Umtauschpflicht bis zum |
1999 bis 2001 | 19.01.2026 |
2002 bis 2004 | 19.01.2027 |
2005 bis 2007 | 19.01.2028 |
2008 | 19.01.2029 |
2009 | 19.01.2030 |
2010 | 19.01.2031 |
2011 | 19.01.2032 |
2012 bis 19.01.2013 | 19.01.2033 |