27. Dezember 2021

Im Kreishaus und in den Nebenstellen der Kreisverwaltung gilt ab sofort Verpflichtung zum Tragen einer FFP2-Maske

Erweiterte Schutzmaßnahme aufgrund der sich zunehmend verbreitenden Omikron-Variante

FFP2 Maskenpflicht im Kreishaus
Seit dem 23. Dezember gilt im Kreishaus und in den Nebenstellen der Paderborner Kreisverwaltung wie dem Straßenverkehrsamt die 3G-Regel. Zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger und der Mitarbeitenden der Paderborner Kreisverwaltung haben Besucherinnen und Besucher nur Zutritt, wenn sie geimpft, genesen oder negativ getestet sind. Außerdem galt bisher für alle die Verpflichtung zum Tragen einer FFP2- oder einer medizinischen (OP-)Maske. Aufgrund der sich immer mehr verbreitenden Omikron-Variante ergreift die Kreisverwaltung nun eine weitere Schutzmaßnahme.

Ab sofort ist der Zutritt ausschließlich mit einer FFP2- bzw. einer KN95-Maske möglich.

 
 
 
 

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