05. März 2026

„Eine Leitstelle, zwei Standorte“

Kreis Gütersloh und Kreis Paderborn arbeiten zusammen

 Tauschten sich aus über die Zusammenarbeit der beiden Kreisleitstellen Paderborn und Kreis Gütersloh sowie über weitere Themen des Bevölkerungsschutzes aus (v.l.): Stephan Reckhaus,  Dr. André Brandt, Landrat Christoph Rüther, Landrätin Ina Laukötter, Dr. Angela Lißner und Jürgen Theis.  © Kreis Gütersloh 
Tauschten sich aus über die Zusammenarbeit der beiden Kreisleitstellen Paderborn und Kreis Gütersloh sowie über weitere Themen des Bevölkerungsschutzes aus (v.l.): Stephan Reckhaus, Dr. André Brandt, Landrat Christoph Rüther, Landrätin Ina Laukötter, Dr. Angela Lißner und Jürgen Theis. © Kreis Gütersloh

Die Kreise Paderborn und Gütersloh haben jetzt bei einem Arbeitstreffen auf höchster Ebene weitere Schritte der Zusammenarbeit besprochen: Wie bereits bekannt, planen die Kreise eine enge Zusammenarbeit der Leitstellen, ein entsprechender ‚Letter of Intent‘ ist bereits im vergangenen Jahr von der Politik verabschiedet und unterzeichnet worden. Landrat Christoph Rüther und Landrätin Ina Laukötter besprachen mit ihren Mitarbeitenden auch Arbeitsfelder jenseits der Leitstellen, in denen man sich künftig eng austauschen will. Dazu zählt die Frage, wie in der Zukunft sogenannte Leerfahrten im Rettungsdienst zu finanzieren sind, nachdem die Krankenkassen als Kostenträger angekündigt haben, diese nicht mehr übernehmen zu wollen. Aber auch in Fragen des Zivilschutzes und beim Katastrophenschutzbedarfsplan wollen beide Kreise sich künftig eng abstimmen. 

„Wir haben uns schon früh auf den Weg gemacht. Wir wollen vor die Lage kommen“, erklärte Landrätin Laukötter mit Blick auf die vielfältigen Problemlagen.

Lösungen erarbeiten, bevor sie von anderen vorgegeben werden. Beispielsweise Leitstellen: Im Raum steht die Frage, ob künftig nur noch eine Leitstelle für je eine Million Einwohner zuständig sein soll. Die Kreise Paderborn und Gütersloh kämen zusammen bereits auf rund 700.000 Einwohner. Und die Kooperation soll so weit gehen, dass man künftig von 

„einer Leitstelle mit zwei Standorten“ sprechen könne, so Rüther.

Er war zusammen mit Dr. André Brandt, Dezernent unter anderem für Bevölkerungsschutz, und dem Amtsleiter Bevölkerungsschutz, Stephan Reckhaus, ins Kreishaus Gütersloh gekommen. Neben Laukötter nahmen auf Gütersloher Seite die Pendants teil, Dezernentin Dr. Angela Lißner und Jürgen Theis. Bezüglich der Leitstellen soll die Zusammenarbeit weit über die technische Komponente hinaus gehen. Künftig soll es möglich sein, neben der gegenseitigen Rückfallebene nicht nur für den anderen Kreis einspringen zu können, sondern sich auch technisch personell und organisatorisch zu unterstützen. Angefangen von gemeinsamer Beschaffung, Aus- und Fortbildung, gegenseitige Unterstützung im Alltag und auch in Krisenlagen. 

„Wenn man auch Einsätze im Nachbarkreis vollumfänglich disponieren kann, könnten die Synergien so weit reichen, dass denkbar wäre nachts den Personaleinsatz wechselseitig zu reduzieren und eine gegenseitige, redundante Dienstplanung zu ermöglichen“, nannte Reckhaus ein Beispiel. 

Die Zusammenarbeit soll auch organisatorisch vertieft werden, so dass Prozesse optimiert werden. Noch in der ersten Jahreshälfte sollen erste vertragliche Grundlagen der Politik vorgelegt werden. Auf den Weg zum engen Austausch haben die beiden Nachbarkreise sich bereits 2024 gemacht. Der Zeitpunkt ist ideal: Wie auch der Kreis Gütersloh plant der Kreis Paderborn den Neubau einer Leitstelle.

Bezüglich der Kostenerstattung für Leerfahrten von Rettungsfahrzeugen, die die Krankenkassen nicht mehr bezahlen wollen, will man künftig gemeinsam agieren. Nach Lösungen suchen und auch prüfen, ob man zusammen in die Gespräche mit den Kostenträgern, den Krankenkassen, geht. Die Situation ist komplex: Eine sogenannte Leerfahrt fällt immer dann an, wenn am Ende der Patient nicht in ein Krankenhaus gebracht werden muss – also in der Regel dann, wenn die Behandlung vor Ort durchgeführt wird und ein Transport zum Krankenhaus dadurch nicht mehr erforderlich ist. Zahlen die Krankenkassen diese nicht mehr und findet die Landesregierung keine einheitliche Lösung, müssen die Rettungsdienstträger, also in diesem Fall die beiden Kreise, eine finanzielle Lösung finden. 

 
 
 

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