04. Dezember 2025
Stadt und Kreis Paderborn halten an Zusammenarbeit fest
Stadt und Kreis Paderborn halten an der Zusammenarbeit beim Bau der neuen Leitstelle inklusive der Räumlichkeiten für das Kreis-Amt für Bevölkerungsschutz und des Aus- und Fortbildungszentrums an einem zentralen Standort in Paderborn fest. Das betonen beide Seiten angesichts des Widerrufs des am 12. November 2025 vor der Kammer für Baulandsachen beim Landgericht Detmold protokollierten Vergleichs durch zwei Eigentümer*innen von Flächen, auf denen das Projekt an der Barkhauser Straße in Teilen verwirklicht werden soll. Das Landgericht Detmold wird nunmehr am 17. Dezember 2025 ein Urteil über die Rechtmäßigkeit der Flächenzuteilungen an die beiden Eigentümer*innen im Umlegungsverfahren verkünden.
Zum Hintergrund: In einem Bereich östlich der Barkhauser Straße wird derzeit noch ein Umlegungsverfahren nach den §§ 45 ff. Baugesetzbuch durchgeführt, welches bereits vor längerer Zeit eingeleitet worden und in einem nicht unerheblichen Umfang rechtswirksam vollzogen ist. Ziel eines derartigen Bodenordnungsverfahrens ist die Neuordnung der im Umlegungsgebiet liegenden Grundstücke, so dass nach Lage, Form und Größe für eine bauliche Nutzung entsprechend den Vorgaben eines rechtsverbindlichen Bebauungsplans – hier der Bebauungsplan W 181 – zur baulichen Nutzung zweckmäßig gestaltete Grundstücke für die am Umlegungsverfahren beteiligten Grundstückseigentümer*innen entstehen. Die rechtlichen Grundlagen zum Ablauf und zur Durchführung des Umlegungsverfahrens ergeben sich aus dem Baugesetzbuch. Für die Durchführung von Umlegungen wurde der Umlegungsausschuss der Stadt Paderborn eingerichtet. Dieser ist kein Ausschuss des Rates der Stadt Paderborn.
Im Rahmen des Umlegungsverfahrens „Barkhauser Straße“ wurde vom Umlegungsausschuss der Teilumlegungsplan 3 einvernehmlich beschlossen. Der Stadt Paderborn wurden mehrere Grundstücke zugeteilt, unter anderem auch das für die Kreisfeuerwehrzentrale etc. vorgesehene Grundstück. Die Zuteilung an die Stadt Paderborn erfolgte, da die Stadt für einen größeren Teil der Fläche bereits Eigentümerin war.
Der Teilumlegungsplan 3 ist derzeit noch Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens vor der Kammer für Baulandsachen, welches durch am Verfahren beteiligte Eigentümer*innen angestrengt worden ist. Davon sind auch der Stadt Paderborn zugeteilte Grundstücke betroffen.
In Umlegungsverfahren sind an verschiedenen Stellen Gespräche mit allen Eigentümer*innen zu den im Umlegungsverfahren zu treffenden Entscheidungen vorgesehen. So fanden auch im Umlegungsverfahren „Barkhauser Straße“ diverse Gesprächsrunden über einen längeren Zeitraum mit allen Beteiligten statt. Final muss in einem Umlegungsverfahren eine Lösung für die Neuordnung der Grundstücke gefunden werden, die im öffentlichen und privaten Interesse die Vorgaben des Baugesetzbuches erfüllt und damit allen Eigentümer*innen im Verfahrensgebiet gerecht wird.
Die Stadt Paderborn verfolgt das Ziel einer schnellstmöglichen Klärung. Sie verfolgt dabei keine eigenständigen Ziele, da es sich um ein Kooperationsprojekt von Stadt und Kreis handelt, das unabhängig vom Ausgang des Verfahrens fortgesetzt werden soll. So hält auch die Kreisverwaltung an dem Vergabeverfahren zur Ausschreibung der Feuerwehrleitstelle fest.
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