03. August 2026
Allgemeinverfügung tritt am Donnerstag, den 6. August in Kraft
Seit Wochen fällt kaum Regen, gleichzeitig sorgen wiederkehrende Phasen extremer Hitze für sinkende Wasserstände in den heimischen Gewässern. Zum Schutz von Tieren, Pflanzen und ihren Lebensräumen erlässt der Kreis Paderborn jetzt eine Allgemeinverfügung, welche die Entnahme von Wasser aus Flüssen und Bächen einschränkt.
Ab Donnerstag, den 6. August ist es untersagt, Wasser mithilfe von elektrischen oder mechanischen Pumpen sowie Saugvorrichtungen zu entnehmen oder fahrbare Behälter damit zu befüllen. Zulässig bleibt lediglich das Schöpfen kleiner Wassermengen mit Eimern oder Gießkannen. Auch das Tränken von Weidetieren ist weiterhin erlaubt.
Selbst wenn an einigen Entnahmestellen scheinbar noch ausreichend Wasser vorhanden ist, droht bei ausbleibenden Niederschlagsmengen eine weitere Verschlechterung der ohnehin schon angespannten Situation.
„Unsere Fachleute im Umweltamt beobachten die Entwicklung der Gewässer sehr genau. Das für Fische, Kleinstlebewesen und Pflanzen lebensnotwendige Wasserdargebot ist nicht mehr flächendeckend gewährleistet. Deshalb sind die jetzt ergriffenen Schutzmaßnahmen dringend notwendig“, betont Markus Brökling, Leiter des Amtes für Umwelt, Natur und Klimaschutz des Kreises Paderborn.
Selbst stärkere Regenschauer würden die Lage derzeit kaum entspannen. Nach Angaben des Umweltamtes wird der Niederschlag überwiegend von der trockenen Vegetation aufgenommen und erreicht die Gewässer kaum. „Die Wasserstände bleiben niedrig oder gehen sogar weiter zurück. Das belastet den ökologischen und chemischen Zustand der Gewässer zusätzlich“, so Brökling.
Die aktuellen Pegel entsprechen bereits Werten, die normalerweise erst gegen Ende des Sommers erreicht werden. Das Amt für Natur, Umwelt und Klimaschutz appelliert daher eindringlich an die Bevölkerung, verantwortungsvoll mit den vorhandenen Wasserressourcen umzugehen und unnötige Entnahmen zu vermeiden.
Wer gegen das Entnahmeverbot verstößt, muss mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro rechnen. Die Allgemeinverfügung gilt zunächst bis zum 30. September 2026 und kann abhängig von der weiteren Entwicklung angepasst oder verlängert werden.
Für die Flüsse Ems, Lippe und Weser ist die Bezirksregierung Detmold als Obere Wasserbehörde zuständig. Die Verantwortung für alle übrigen Gewässer liegt bei den Unteren Wasserbehörden der Kreise sowie der Stadt Bielefeld.