28. Januar 2026

Neues Jahr, neue Frist: Führerschein so früh wie möglich umtauschen

Kreisstraßenverkehrsamt erinnert an neue Umtauschfrist für die Ausstelljahre 2002 bis 2004

Führerscheinumtausch in den EU-Kartenführerschein © Adobe.stock.com - Klaus Eppele 
Führerscheinumtausch in den EU-Kartenführerschein © Adobe.stock.com - Klaus Eppele

Nach den rechtlichen Vorgaben der EU, müssen bis zum 19. Januar 2033 alle Führerscheine, die vor dem 13. Januar 2013 ausgestellt wurden, beim Kreisstraßenverkehrsamt umgetauscht werden. Das Straßenverkehrsamt des Kreises Paderborn erinnert daran, dass alle Führerscheine, die zwischen 2002 und 2004 ausgestellt wurden, bis spätestens zum 19. Januar 2027 umgetauscht werden müssen. Schon jetzt können die Anträge bei der Kreisverwaltung gestellt werden.

Der Umtausch erfolgt nach den Vorgaben der EU-Führerscheinrichtlinie. Dadurch sollen in der gesamten EU nur noch einheitliche Führerscheine ausgegeben werden. Diese enthalten ein fälschungssicheres Design, das die Sicherheit erhöht. Zusätzlich müssen die Dokumente nun alle 15 Jahre erneuert werden, um Fälschungen weiter zu erschweren. 

„Bei dem Verfahren handelt es sich nur um einen Umtausch des Führerscheins, also um eine reine verwaltungstechnische Angelegenheit. Es müssen keine zusätzlichen Prüfungen oder ärztliche Untersuchungen absolviert werden“, so Tobias Kürpick, stellvertretender Amtsleiter des Straßenverkehrsamtes des Kreises Paderborn.

Für Personen, die vor 1953 geboren wurden, gilt eine andere Regelung. Sie sind vom Pflichtumtausch im Januar ausgeschlossen und müssen sich erst bis zum 19. Januar 2033 beim Straßenverkehrsamt melden. Damit soll ihnen ein vorzeitiger Aufwand erspart bleiben, falls sie nach diesem Zeitpunkt kein Fahrzeug mehr führen.

Es wird empfohlen den Umtausch so früh wie möglich vorzunehmen, da es bei großem Andrang zu einer Auslastung der Bundesdruckerei und zu längeren Wartezeiten kommen kann. Für den Umtausch müssen sie folgende Unterlagen beim Kreisstraßenverkehrsamt einreichen: Kopie des Personalausweises, biometrisches Passbild, Unterschrift auf weißem Papier sowie der alte Führerschein im Original. Nach Abgabe des Führerscheins wird dem Führerscheininhaber eine vorläufige Fahrerlaubnis zugeschickt.

Der Umtausch kann persönlich vor Ort oder digital beantragt werden.

Weitere Informationen finden Sie unter www.kreis-paderborn.de/fuehrerscheinumtausch. Bei Fragen wenden Sie sich an Mail: fuehrerscheinstelle@kreis-paderborn.de oder an Tel.: 05251 308-3699 .

 
 
 

Kontakt

Herr KürpickSachgebietsleitung, Stellv. Amtsleitung

Straßenverkehrsamt
Tel. 05251 308-3601
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