28. Oktober 2025
Der Kreis Paderborn informiert: Was ist an den stillen Feiertagen im November erlaubt?
Der November steht bevor und so auch drei stille Feiertage: Allerheiligen (1. November), Volkstrauertag (16. November) und Totensonntag (23. November). Das Ordnungsamt des Kreises Paderborn weist auf die gesetzlichen Regelungen des Landes NRW hin.
An diesen stillen Feiertagen geht es um das Gedenken an die Toten durch Besinnung und innerer Ruhe.
Deswegen sind an Allerheiligen und dem Totensonntag folgende Veranstaltungen von dem Land NRW zwischen 5 bis 18 Uhr verboten: Märkte und ähnliche gewerbliche Veranstaltungen, gewerbliche Ausstellungen, sportliche Veranstaltungen, Zirkusveranstaltungen, Volksfeste mit Tanz oder artistischen Darbietungen sowie der Betrieb von Spielhallen und die gewerbliche Annahme von Wetten. Zudem sind musikalische und sonstige unterhaltende Darbietungen in Gaststätten sowie alle anderen öffentlichen Veranstaltungen mit Tanz untersagt.
An dem Volkstrauertag gelten die gleichen Regelungen, allerdings nur von 5 Uhr bis 13 Uhr, mit der Ausnahme von musikalischen und sonstigen unterhaltenden Darbietungen in Gaststätten sowie alle anderen öffentlichen Veranstaltungen mit Tanz, welche ebenfalls bis 18 Uhr verboten sind.
Verstöße gegen die Vorschriften werden mit einer Geldbuße geahndet. Von dem gesetzlichen Verbot ausgeschlossen sind Museen und Zoos sowie Schwimmbäder und Fitnessstudios.