Zuständigkeit für die Ausstellung von Bewohnerparkausweisen in Bad Lippspringe und Salzkotten

In Parkraumbewirtschaftungszonen ist das Parken nur mit Parkschein oder -scheibe zulässig. In einigen Bereichen können Ausnahmen für Anwohner geschaffen werden. Während in Delbrück und Paderborn die Städte schon immer selber für die Ausnahmegenehmigungen verantwortlich waren, wurden entsprechende Parkausweise für Anwohner in Bad Lippspringe und Salzkotten durch das Straßenverkehrsamt des Kreises Paderborn ausgestellt.

Diese Zuständigkeit hat sich geändert.

Anträge auf Bewohnerparkausweisen sind ab 01.05.2023 in Bad Lippspringe beim Ordnungsamt, in Salzkotten beim Bürgerservice einzureichen. Bestehende Ausnahmegenehmigungen behalten ihre Gültigkeit bis zum Ablauf.