Wasserschutzgebiete

Wird Grund- oder Oberflächenwasser zur öffentlichen Trinkwasserversorgung genutzt, werden zum Schutz Wasserschutzgebiete ausgewiesen. Diese gliedern sich in unterschiedliche Zonen (zumeist I, II, IIIA, IIIB). In den einzelnen Zonen ist die Nutzung des Geländes (Bebauung, Landwirtschaft, etc.) eingeschränkt. So besteht z. B. in der Zone II ein Bauverbot für Gebäude, Straßen und Schienenwege, Campingplätze, Sportanlagen, Friedhöfe, Heizöllageranlagen.

Etwaige Genehmigungen und Befreiungen von den Verboten der Schutzgebietsverordnung werden auf Antrag vom Kreis Paderborn erteilt.

Für die Richtigkeit der hier dargestellten Karten und Verordnungen kann keine Gewähr übernommen werden.
So kann die Schutzgebietsabgrenzung aufgrund der in den Darstellungen gewählten Maßstäbe im Einzelfall nicht deutlich genug sein, um für Einzelvorhaben abschließende Auskünfte zu geben.

Bei konkreten Fragestellungen sollte somit grundsätzlich Kontakt zu den entsprechenden Sachbearbeitern (siehe unten) aufgenommen werden.

Fassungsbereich (Zone I)

Der Fassungsbereich gewährleistet den Schutz der unmittelbaren Umgebung der Fassungsanlage vor jeglichen Verunreinigungen und sonstigen Beeinträchtigungen. Er umfasst eine Fläche von mindestens 10 m allseits um die Gewinnungsanlage.

Engere Schutzzone (Zone II)

Durch diese Zone soll hauptsächlich der Schutz vor bakteriellen Beeinträchtigungen gegeben sein. Die Zone II reicht von der Grenze der Zone I bis zu einer Linie, von der aus das Grundwasser etwa 50 Tage bis zum Eintreffen in der Fassungsanlage benötigt.

Weitere Schutzzone (Zone III A, III B evtl. IV)

Die weitere Schutzzone soll den Schutz des Grundwassers vor weiterreichenden Beeinträchtigungen, insbesondere vor nicht oder schwer abbaubaren Verunreinigungen gewährleisten. Sie umfasst in der Regel das Einzugsgebiet einer Gewinnungsanlage.

Für die Festsetzung der Wasserschutzgebiete bzw. der Heilquellenschutzgebiete sind die Bezirksregierungen zuständig, sofern die Erlaubnis / Bewilligung zur Grundwasserentnahme > 600.000 m³/a ist. Die Schutzgebietsverordnungen können auf der Seite der Bezirksregierung Detmold eingesehen und über die „Tabelle der geplanten und festgesetzten Schutzgebiete“ abgerufen werden.

Die digitale Kartenübersicht zu den Wasserschutz- bzw. den Heilquellenschutzgebieten ist im Fachinformationssystem ELWAS abrufbar. Auf dem nachfolgenden Bild wird die Grobeinstellung für die Wasserschutzgebiete angezeigt.

Kartenausdruck ELWAS

Ansprechperson

Frau Kunz
Amt für Umwelt, Natur und Klimaschutz

Tel. 05251 308- 6626
Fax 05251 308 - 6699
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Herr Rickert
Amt für Umwelt, Natur und Klimaschutz

Tel. 05251 308 - 6629
Fax 05251 308 - 6699
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