Die Finanzprüfung prüft das Haushalts- und Rechnungswesen der Kreisverwaltung in Form folgender Pflichtaufgaben:
Ferner hat der Kreistag dem Rechnungsprüfungsamt - innerhalb und außerhalb der Verwaltung - weitere Prüfungsaufgaben übertragen:
Außerdem erstellt das RPA Testate über die zweckentsprechende Verwendung von Zuweisungen bzw. Zuwendungen.