Der Beauftragte für Medizinproduktesicherheit nimmt im Gesundheitsamt folgende Aufgaben für die Betreiber von Medizinprodukten gemäß § 6 (2) der Verordnung über das Errichten, Betreiben und Anwenden von Medizinprodukten (MPBetreibV) wahr:
- die Aufgaben einer Kontaktperson für Behörden, Hersteller und Vertreiber im Zusammenhang mit Meldungen über Risiken von Medizinprodukten sowie bei der Umsetzung von notwendigen korrektiven Maßnahmen,
- die Koordinierung interner Prozesse der Gesundheitseinrichtung zur Erfüllung der Melde- und Mitwirkungspflichten der Anwender und Betreiber und
- die Koordinierung der Umsetzung korrektiver Maßnahmen und der Rückrufmaßnahmen durch den Verantwortlichen nach § 5 des Medizinproduktegesetzes in den Gesundheitseinrichtungen.
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