- Dieses Online-Angebot gilt nur für Fahrzeuge, die ab dem 1.1.2015 zugelassen und mit den ab diesen Zeitpunkt neu eingeführten Kennzeichensiegeln und Zulassungsbescheinigungen Teil I (Fahrzeugschein) ausgestattet sind. Fahrzeuge, mit Zulassungsbescheinigungen und Plaketten, die bis zum 31.12.2014 ausgegeben wurden, können nicht internetbasiert außer Betrieb gesetzt werden. Dies ist weiterhin nur in einer Kfz-Zulassungsbehörde möglich.
- Das betreffende Fahrzeug ist aktuell zugelassen.
- Der Besitz eines neuen Personalausweises (nPA) oder eines elektronischen Aufenthaltstitels (eAT) mit freigeschalteter Online-Funktion (eID-Funktion) sowie eines zertifizierten Ausweis-Lesegerätes (https://www.ausweisapp.bund.de) ist notwendig. Mit alten Personalausweisen oder Ausweisen, deren Online-Funktion nicht freigeschaltet ist, kann keine Online-Abmeldung erfolgen.
- Die kostenfreie „AusweisApp2“ muss installiert und gestartet sein, siehe http://www.ausweisapp.bund.de.
- Die auf den Kennzeichen des Fahrzeuges und auf der Zulassungsbescheinigung Teil I freigelegten Sicherheitscodes müssen bekannt sein.
Seit dem 01.10.2017 können Online-Wiederzulassungen eines stillgelegten Fahrzeuges auf denselben Halter im selben Zulassungsbezirk über das Online Portal vorgenommen werden.