Kennzeichenverlust oder -diebstahl

Wenn ein oder beide Kennzeichenschilder abhanden gekommen sind, muss zur Verhinderung von mißbräuchlicher Verwendung eine Umkennzeichnung vorgenommen werden.

Erforderliche Unterlagen:

  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Ggfs.ein noch vorhandenes Kennzeichenschild
  • Bestätigung über polizeiliche Anzeige (nur bei Diebstahl)
  • Verlusterklärung, falls keine Diebstahlanzeige der Polizei vorgelegt werden kann (Vordruck ist hier erhältlich.)
 
 

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Folgende hilfreiche Dokumente und Formulare zum Ausdrucken halten wir für Sie bereit.