Kfz-Steuern, Kfz-Versicherungen, Versicherungswechsel

  • Überwachung von Versicherungsschutz, Steuern, Fahrzeugmängeln
  • Durchführung von Zwangsstillegungen bei fehlendem Versicherungsschutz und Kfz-Steuer-Rückständen
  • Durchführung von Zwangsmaßnahmen bei Fahrzeugen mit technischen Mängeln

Auch wenn man die Versicherung wechselt, bei der man sein Kfz versichert hat, muss der Zulassungsstelle vom neuen Versicherer rechtzeitig zum Stichtag des Versicherungswechsels eine neue Versicherungsbestätigung vorgelegt werden.

Dies ist wichtig, weil die bisherige Versicherung der Zulassungsstelle zur Beendigung Ihrer Haftung in der Regel die Beendigung des Versicherungsverhältnisses meldet.

Liegt der Zulassungsstelle bei Eingang dieser Meldung noch keine Versicherungsbestätigung vom neuen Versicherer vor, muss sie davon ausgehen, dass das Fahrzeug nunmehr ohne Versicherungsschutz ist.

Der Gebrauch eines unversicherten Fahrzeugs im öffentlichen Straßenverkehr stellt eine Straftat nach dem Pflichtversicherungsgesetz dar. Deshalb müssen in diesem Fall ohne vorherige Anhörung des Fahrzeughalters sofort alle erforderlichen Maßnahmen zur zwangsweisen Außerbetriebsetzung eingeleitet werden.

Diese Maßnahmen sind für den betroffenen Fahrzeughalter neben den damit verbundenen Unannehmlichkeiten auch mit erheblichen Gebühren verbunden und sollten deshalb unbedingt vermieden werden.
 
 

Rechtsgrundlagen