Zulassung von Kraftfahrzeugen

Wichtiger Hinweis für Kfz-Zulassungen

Achtung: Zulassungen von Fahrzeugen sind nur für Bürger des Kreises Paderborn möglich. Für Bürger z.B. aus dem HSK/dem Kreis Soest sind KEINE Zulassungen möglich. Ausschließlich Kartenzahlung möglich. Kennzeichen dürfen nur von Behörden entwertet werden.


Achtung:  Aktuell werden Termine nur nach Vereinbarung durchgeführt.  Zudem sind sämtliche Zahlungen nur mit der EC oder Kreditkarte möglich!

Kunden können online einen Kunden können hier online einen Termin vereinbaren. vereinbaren.

Achtung: Veränderte Arbeitsweise für Zulassungsdienste ab dem 16.05.2022!
Informationen zur Umstellung wurden den uns bekannten Zulassungsdiensten mitgeteilt. Soweit Fragen bestehen sollten, senden Sie uns bitte eine E-Mail.

Infos zum Ablauf und benötigte Unterlagen

Für die Zulassung eines Fahrzeuges sind folgende Unterlagen erforderlich:

  • Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil II (Bei betriebserlaubnispflichtigen Fahrzeugen, anstelle der Zulassungsbescheinigung Teil 2, zusätzlich die Betriebserlaubnis)
  • Versicherungsbestätigung (eVB - Nummer)
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass bzw. bei ausländischen Mitbürgern aus Nicht-EU-Staaten einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis oder der elektronische Aufenthaltstitel
  • bei Zulassung auf eine juristische Person: der Personalausweis des Vertretungsberechtigten und ein entsprechender Registerauszug (z. B.: Handelsregister, Vereinsregister - nicht älter als 2 Jahre), aus dem sich die Vertretungsberechtigung ergibt und eine Gewerbeanmeldung
  • Bei Freiberuflern und Vereinen wird außerdem ein aktueller Briefkopf benötigt.
  • SEPA-Mandat für Kfz.-Steuer
  • Wenn der Halter nicht persönlich erscheint: eine unterschriebene Vollmacht und der Personalausweis/Reisepass des Bevollmächtigten (zusätzlich zum Ausweis des zukünftigen Halters)
  • Bei einer Neuzulassung eines Fahrzeuges ist zwingend die CoC im Original vorzulegen! Diese darf nicht älter als 18 Monate sein.

Außerdem bei Umschreibung oder Wiederzulassung

  • bisheriger Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I

Bei Minderjährigen

  • Einwilligung und Personalausweis beider Elternteile oder des Vormundes

Gegebenenfalls

  • HU-Bericht
  • alte Kennzeichenschilder

Bei Zulassung von ausländischen Fahrzeugen oder Fahrzeugen aus Eigenbau entnehmen Sie bitte die notwendigen Hinweise dem Informationsblatt „Zulassung ausländische Fahrzeuge und Eigenbau“ im unterem Downloadbereich.

Hinweise

Die Änderung der Anschrift in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) bei Umzug innerhalb des Kreises Paderborn können Sie auch im Rahmen der Ummeldung beim zuständigen Einwohnermeldeamt beantragen. So ersparen Sie sich einen Behördengang.
Hierfür erforderliche Unterlagen: Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein und der Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung („TÜV“).

Seit dem 1.1.2015 können Fahrzeughalter bei einem Umzug (z. B. Zuzug in den Kreis Paderborn) ihr Kennzeichen bundesweit beibehalten. Das Fahrzeug ist jedoch weiterhin bei der zuständigen Zulassungsbehörde gebührenpflichtig umzumelden.

Sofern das Kennzeichen übernommen werden soll und bereits EU-Papiere für das Fahrzeug ausgestellt wurden, ist lediglich die Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und des Ausweises erforderlich. Wenn Sie ein anderes Kennzeichen wünschen oder das Fahrzeug noch keine EU Papiere hat, muss hier auch die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) vorgelegt werden. Sollte sich die Bankverbindung für den Einzug der KFZ-Steuer ändern, benötigen Sie zusätzlich noch ein Sepa-Lastschriftmandat zur Teilnahme am Lastschriftverfahren zur Erhebung der Kraftfahrzeugsteuer. Wenn Sie ein anderes Kennzeichen möchten, wird eine neue EVB Nummer von Ihrer Versicherung benötigt.

Onlineverfahren / Internetbasierte Kraftfahrzeugzulassung (I-KFZ)

Für die Teilnahme am Onlineverfahren I-KFZ müssen folgenden Vorraussetzungen erfüllt sein:

Dieses Online-Angebot gilt nur für Fahrzeuge, die ab dem 1.1.2015 zugelassen und mit den ab diesen Zeitpunkt neu eingeführten Kennzeichensiegeln und Zulassungsbescheinigungen Teil I (Fahrzeugschein) ausgestattet sind.

Fahrzeuge, mit Zulassungsbescheinigungen und Plaketten, die bis zum 31.12.2014 ausgegeben wurden, können nicht internetbasiert außer Betrieb gesetzt werden. Dies ist weiterhin nur in einer Kfz-Zulassungsbehörde möglich.

Die auf den Kennzeichen des Fahrzeuges und auf der Zulassungsbescheinigung Teil I freigelegten Sicherheitscodes müssen bekannt sein.

Seit dem 01.10.2017 können Online-Wiederzulassungen eines stillgelegten Fahrzeuges auf denselben Halter im selben Zulassungsbezirk über das Online Portal vorgenommen werden.

Das betreffende Fahrzeug ist aktuell zugelassen.

Der Besitz eines neuen Personalausweises (nPA) oder eines elektronischen Aufenthaltstitels (eAT) mit freigeschalteter Online-Funktion (eID-Funktion) sowie eines zertifizierten Ausweis-Lesegerätes (https://www.ausweisapp.bund.de) ist notwendig. Mit alten Personalausweisen oder Ausweisen, deren Online-Funktion nicht freigeschaltet ist, kann keine Online-Abmeldung erfolgen.

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