Lebensmittelhygiene Wildbret

Infos

Nach aktuellem EU-Recht sind Jäger als "Lebensmittelunternehmer" für das von ihnen erzeugte Produkt "Wild" haftbar und müssen neue Vorschriften beachten, wenn sie Wildbret für den menschlichen Verzehr in den Verkehr bringen wollen.

Die Begriffe „Schulung zur kundigen Person“, „Registrierung“, „Wildmarken“, „Wildursprungsschein“
und „Trichinenprobenentnahme“ sind daher zur Zeit in der Jägerschaft aktuelle und viel diskutierte Themen. Formulare zum Thema finden Sie unten auf dieser Seite.

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Nebengebäude E, Erdgeschoss
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E.01.43
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Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen
Tel. 05251 308-3906
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Frau SergejewSachgebiet Verwaltung Lebensmittelüberwachung

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