Lernmittelfreiheit bedeutet, dass den Schülerinnen und Schülern Materialien in den Schulen, insbesondere Schulbücher, aber auch Übungshefte etc. zur vorübergehenden Nutzung zur Verfügung gestellt werden.
Näheres hierzu regelt § 96 Schulgesetz NRW. Für Informationen zu diesem Thema können Sie sich direkt mit Ihrer Schule oder einem/einer der auf dieser Seite genannten Ansprechperson/in in Verbindung setzen.
Montag: | 08.30–12.00 Uhr |
Dienstag: | 08.30–12.00 Uhr |
Mittwoch: | 08.30–12.00 Uhr |
Donnerstag: | 08.30–12.00 Uhr 14.00–18.00 Uhr |
Freitag: | 08.30–12.00 Uhr |