Förderprogramm 2.000 x 1.000 Euro für das Engagement NRW

Infos

Rund sechs Millionen Menschen in Nordrhein-Westfalen engagieren sich ehrenamtlich. Die Landesregierung hat das Ziel, diese Menschen mit ihren Organisationen und Initiativen zu unterstützen und die Rahmenbedingungen für ihr Engagement zu verbessern. Das Förderprogramm »2.000 x 1.000 Euro für das Engagement« ist ein Ergebnis der Engagementstrategie für das Land Nordrhein-Westfalen, das auch in diesem Jahr fortgesetzt wird. 

Der Förderschwerpunkt für die Förderperiode 2024 wird sich mit dem Thema Einsamkeit befassen. Der Antragsstart ist für spätestens zum Beginn des zweiten Quartals 2024 geplant. Weitere Informationen zum genauen Titel des Schwerpunktthemas 2024 sowie zum Antragsstart finden Sie zu einem späteren Zeitpunkt an dieser Stelle.

Antragsberechtigt sind neben Vereinen und Stiftungen beispielsweise auch Initiativen. So können auch Nachbarschaftsinitiativen, die etwas für die Gemeinschaft im Stadtteil initiieren möchten, einen Antrag einreichen.

Informationen zum Förderprogramm und zur Antragstellung können auf Informationen zum Förderprogramm abgerufen werden.

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Kulturamt

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Fax05251 308-894199
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2000x1000 Euro für das Engagement NRW

Was wird gefördert?

Gefördert werden Maßnahmen, die sich am jährlichen Schwerpunktthema orientieren und sich durch bürgerschaftliches Engagement auszeichnen.

Wer kann einen Antrag stellen?

Es können natürliche und juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts (Vereine, zivilgesellschaftliche Organisationen und Initiativen) in Nordrhein-Westfalen, die eine Maßnahme mit Bezugspunkt zum bürgerschaftlichen Engagement durchführen, einen Antrag einreichen. Das Land Nordrhein-Westfalen überträgt die Fördermittel an die 54 teilnehmenden Kreise und kreisfreien Städte sowie die Städteregion Aachen nach einem bestimmten Verteilschlüssel. Der Kreis Paderborn bearbeitet die Anträge aus dem Kreisgebiet und ist für Sie zuständige Bewilligungsstelle.

Welche Voraussetzungen gibt es?

Jedes Jahr wird pro Fördernehmer maximal ein Projekt gefördert, das im jeweiligen Förderjahr bis zum 31. Dezember durchgeführt werden und einen inhaltlichen Bezug zum jährlichen Schwerpunktthema aufweisen muss. Wichtig ist, dass mit der Umsetzung der konkreten Maßnahme, die gefördert werden soll, vor der Förderzusage (Bewilligung) noch nicht begonnen werden darf. Ausgaben, die vor der Bewilligung getätigt oder rechtlich begründet wurden, können nicht gefördert werden. Vor der Bewilligung dürfen daher keine Verträge für die Maßnahme (für das Projekt) geschlossen werden; dies betrifft alle Leistungs- und Lieferungsverträge, wie beispielsweise Käufe, Bestellungen oder auch Mietverträge. Eine Maßnahme, deren förderfähige Gesamtausgaben geringer als 1.000 Euro sind, kann nicht gefördert werden.



Wieviel Geld gibt es und was kann gefördert werden?

Jedes geförderte Projekt erhält einen Festbetrag von 1.000 Euro als nicht rückzahlbaren Zuschuss. Dabei dürfen die gesamten förderfähigen Ausgaben der Maßnahme 1.000 Euro nicht unterschreiten.
Förderfähig sind z.B. Kosten für Verbrauchsgüter (Getränke usw.), Ausgaben für die Bewerbung der geplanten Aktion (z.B. Plakate oder Flyer), Mietkosten für einen Pavillon am Veranstaltungstag, Arbeitsmittel (z.B. für Arbeitshandschuhe) oder auch Honorarkosten (z.B. für eine musikalische Begleitung). Die aufzuführenden Kosten müssen in unmittelbarem Zusammenhang mit der Maßnahme entstehen und wichtig für deren erfolgreiche Durchführung sein.
Die im Rahmen von bürgerschaftlichem Engagement erbrachten Arbeitsleistungen können bei der Ermittlung der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben der geförderten Maßnahme berücksichtigt werden. Pro geleistete Arbeitsstunde können 15 Euro pauschal angesetzt werden, welche jedoch nicht an die Ehrenamtlichen ausgezahlt werden müssen. Die Höhe dieser fiktiven Ausgaben für bürgerschaftliches Engagement darf 20 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben (max. 200 Euro) nicht überschreiten.
Allgemeine Verwaltungsausgaben können nicht gefördert werden. Darunter sind diejenigen Ausgaben zu verstehen, die auch ohne das Projekt anfallen würden. Dazu zählen z.B. Büromiete, Kosten für einen Internetvertrag, Kontoführungsgebühren u.a., die nicht unmittelbar durch das Projekt verursacht werden und auch ohne das Projekt entstehen und daher vom Zuwendungsempfänger selber zu tragen sind.

Wie und bis wann kann ich einen Antrag stellen?

Der Antragsstart für die Förderperiode 2024 ist für spätestens zum Beginn des zweiten Quartals 2024 geplant. Die Antragstellung erfolgt über das Förderportal www.engagementfoerderung.nrw. Über Ihren Antrag entscheiden dann die zuständigen MitarbeiterInnen des Kreises Paderborn. Die Bearbeitung der Anträge erfolgt nach der Reihenfolge ihres Eingangs. Sobald die Fördermittel erschöpft sind, wird die Möglichkeit zur Antragstellung online geschlossen.

Welche Unterlagen muss ich einreichen?

Die Beantragung der Förderung erfolgt über ein Antragsformular, das eine kurze Beschreibung der geplanten Maßnahme und eine Aufstellung der voraussichtlichen förderfähigen Ausgaben enthält. Die erforderlichen Dokumente sind bei www.engagementfoerderung.nrw/onlineantrag hinterlegt.

Muss ich einen Verwendungsnachweis erbringen?

Ja, ein Nachweis über die tatsächlichen Ausgaben ist dem Kreis Paderborn bis zum 28. Februar 2025 als vereinfachter Verwendungsnachweis vorzulegen. Nutzen Sie dafür bitte Ihren Zugang im Fördernehmercockpit bei www.engagementfoerderung.nrw/onlineantrag.

Den Verwendungsnachweis können Sie dort unter »Meine Anträge« erstellen.

Wann wird das Geld ausgezahlt?

Es wird ein Festbetrag in Höhe von 1.000 Euro je geförderter Maßnahme gewährt, wenn die erforderlichen Fördervoraussetzungen gegeben sind. Die Fördermittel müssen also nicht gesondert von Ihnen angefordert werden. Sie werden mit Bestandskraft des Zuwendungsbescheides, der Ihnen mit der Bewilligung Ihres Vorhabens zugeht, ausgezahlt. Konkrete Informationen dazu werden Ihnen dann mit dem Zuwendungsbescheid zugehen.