Folgende Vermessungsschriften und Verfahren werden hier in das Kataster übernommen:
- Liegenschaftsvermessungen (§ 12 Abs. 2 VermKatG) vom Katasteramt, Öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren/innen (ÖbVermIng) oder von anderen behördlichen Vermessungsstellen
- alle Gebäudeeinmessungen
- Umlegungen der Stadt Paderborn nach dem BauGB
- Vereinfachte Flurbereinigungen
- Beschleunigte Zusammenlegungen
- Freiwilliger Landtausch der Bez. Reg. Detmold „Ländliche Entwicklung und Bodenordnung“ (Dezernat 33) nach dem FlurbG
- Übernahme von Mitteilungen der Grundbuchämter