Teilungsvermessung

Infos

Vermessungsingenieur mit Tachymeter
Mann mit Vermessungsgerät © Dmitry Kalinovsky / Fotolia

Teilungsvermessungen sind notwendig um bestehende Grundstücke im Liegenschaftskataster zu zerlegen (Bildung von neuen Flurstücken) und anschließend im Grundbuch zu teilen (Bildung von neuen Rechtsobjekten). Erst danach können die neuen Grundstücke unterschiedlich belastet oder nach Abschluss eines Kaufvertrages aufgelassen werden.

Teilungsvermessungen sind also erforderlich, wenn Teile von Grundstücken verkauft, mit einem Erbaurecht belastet oder aus sonstigen Gründen als selbstständige Grundstücke im Grundbuch geführt werden sollen. Die Durchführung erfolgt ausschließlich auf Antrag bei einer Vermessungsstelle. Dies kann ein Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur oder das Amt für Geoinformation, Kataster und Vermessung Paderborn sein.

Für die Teilung eines bebauten Grundstücks ist eine Bauordnungsrechtliche Teilungsgenehmigung nach § 7 der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) notwendig. Der Antrag ist bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde zu stellen und erzeugt zusätzliche Kosten in Form einer eigenen Gebühr.

Die Höhe der Gebühren für Teilungsvermessungen ist für alle Vermessungsstellen einheitlich in einer Kostenordnung festgelegt. Eine Information über die Teilungsmöglichkeiten und über die voraussichtlich entstehende Gebührenhöhe kann nur im Rahmen einer individuellen Beratung am konkreten Teilungswunsch erfolgen.

Die Auftragsvergabe an das Katasteramt kann persönlich oder schriftlich erfolgen. Bitte wenden Sie sich an unsere Ansprechperson oder machen Gebrauch von unserem Antragformular.

Details

Gebühren für Teilungsvermessung

Die Gebühren für Teilungsvermessungen werden nach der derzeit gültigen Vermessungs- u. Wertermittlungskostenordnung - VermWertKostO NRW für das Land Nordrhein-Westfalen festgelegt.

Die Berechnung der Gebühren für die Vermessung vor Ort richtet sich nicht nach der benötigten Zeit, sondern nach den Faktoren Grenzlänge, aktueller Bodenrichtwert des zu vermessenden Grundstücks sowie Größe und Anzahl der neu entstehenden Flurstücke (zuzüglich Mehrwertsteuer).

Es kommt die Gebühr für die Übernahme der Teilungsvermessung in das Liegenschaftskataster hinzu.

Letztere berechnet sich ebenfalls nach dem aktuellen Bodenrichtwert des Grundstücks und nach der Fläche der neu entstandenen Flurstücke.

Eine qualifizierte Information über die zu erwartenden Gebühren kann nur am konkreten Beispiel erfolgen. Bitte wenden Sie sich deshalb an die hier genannten Ansprechperson.

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Amt
Amt für Geoinformation, Kataster und Vermessung
Straße
Aldegreverstraße 10 - 14
Ort
33102 Paderborn
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05251 308 - 6205
Telefax
05251 308 - 6299
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Gebäude
Kreishaus, 9. Obergeschoss
Raumnummer
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Dienstag: 08.30–12.00 Uhr
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Folgende hilfreiche Dokumente und Formulare zum Ausdrucken halten wir für Sie bereit.

Ansprechperson

(alphabetische Auflistung)

  • Herr Penquitt

    Amt für Geoinformation, Kataster und Vermessung

    Aldegreverstraße 10 – 14 33102 Paderborn Tel. 05251 308 - 6251 Fax 05251 308 - 6299
  • Herr Winterkrieg

    Amt für Geoinformation, Kataster und Vermessung

    Sachgebietsleitung, Ausbildung im Vermessungswesen, Teilungsvermessungen, Grenzvermessungen, Amtliche Grenzanzeigen, Amtliche Lagepläne, Gebäudeeinmessungen

    Aldegreverstraße 10 – 14 33102 Paderborn Tel. 05251 308 - 6205 Fax 05251 308 - 6299