Arbeitsschutz im Kreis Paderborn – Zuständigkeiten und gesetzliche Grundlagen
Alle Arbeitgeberinnen und alle Arbeitgeber mit mindestens einer beschäftigten Person sind gemäß dem Gesetz über Betriebsärztinnen, Betriebsärzte, Sicherheitsingenieurinnen, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Arbeitssicherheitsgesetz – ASiG) sowie der Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 2 verpflichtet, mindestens eine Betriebsärztin oder einen Betriebsarzt und eine Fachkraft für Arbeitssicherheit zu bestellen.
Diese Personen unterstützen die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber beim Arbeits- und Gesundheitsschutz sowie bei der Unfallverhütung. Ziel ist es, dass
Für die Beschäftigten des Kreises Paderborn ist die hier genannte Fachkraft für Arbeitssicherheit zuständig.
Die übergeordnete zuständige Landesbehörde ist die Bezirksregierung Detmold. Sie nimmt gemeinsam mit den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung die Aufsicht über den Arbeitsschutz wahr.
Anfragen oder Hinweise von Dritten – insbesondere dann, wenn die zuständige Fachkraft für Arbeitssicherheit nicht bekannt ist – sind an diese Stellen zu richten. Weiterführende Links finden Sie unten.
Aufgaben und Rolle von Betriebsärztinnen, Betriebsärzten sowie Fachkräften für Arbeitssicherheit
Betriebsärztinnen, Betriebsärzte sowie Fachkräfte für Arbeitssicherheit sind bei der Anwendung ihrer arbeitsmedizinischen beziehungsweise sicherheitstechnischen Fachkenntnisse weisungsfrei.
Fachkräfte für Arbeitssicherheit unterstützen die Arbeitgeberin oder den Arbeitgeber in allen Fragen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes sowie der Unfallverhütung. Dazu gehört auch die menschengerechte Gestaltung der Arbeit.
Ihre Aufgaben umfassen insbesondere:
Der Arbeits- und Gesundheitsschutz ist ein zentrales Element zur Sicherstellung sicherer und menschengerechter Arbeitsbedingungen. In Nordrhein-Westfalen stehen Ihnen verschiedene Ansprechpersonen, Institutionen und Informationsquellen zur Verfügung, die Sie bei Fragen rund um den Arbeitsschutz unterstützen – sei es durch Beratung, konkrete Handlungshilfen oder durch die Möglichkeit zur Meldung von Missständen.
Nachfolgend finden Sie eine Übersicht relevanter Stellen auf Landes- und Bundesebene – von Aufsichtsbehörden über Fachportale bis hin zu spezialisierten Hotlines:
Die Bestellung und der Einsatz von Betriebsärztinnen, Betriebsärzten sowie Fachkräften für Arbeitssicherheit sind gesetzlich geregelt und durch verschiedene Vorschriften konkretisiert. Nachfolgend finden Sie zentrale Rechtsquellen und Fachinformationen, die Ihnen einen Überblick über die gesetzlichen Anforderungen und praktischen Umsetzungshilfen bieten:
Für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber besteht die gesetzliche Verpflichtung, eine betriebsärztliche Betreuung sicherzustellen. Verschiedene Institutionen unterstützen Sie bei der Suche nach geeigneten Betriebsärztinnen und Betriebsärzten – sei es über Stellenbörsen, regionale Ärztekammern oder Fachverbände.
Nachfolgend finden Sie eine Auswahl hilfreicher Adressen und Suchportale:
Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, in ihren Betrieben eine ausreichende Anzahl an Ersthelferinnen und Ersthelfern zu benennen und regelmäßig ausbilden zu lassen. Diese leisten im Notfall schnelle Hilfe und tragen wesentlich zur Ersten Hilfe im Betrieb bei.
Verschiedene Organisationen bieten Schulungen, Informationen und Ansprechpartner rund um die Aus- und Fortbildung von Ersthelferinnen und Ersthelfern an.
Nachfolgend finden Sie eine Auswahl relevanter Stellen und Angebote:
Für einen wirksamen Arbeits- und Gesundheitsschutz ist die Kenntnis der geltenden gesetzlichen Bestimmungen und technischen Regelwerke unerlässlich. Neben staatlichen Vorschriften wie Gesetzen, Verordnungen und Technischen Regeln spielen auch autonome Regelwerke – insbesondere der Unfallversicherungsträger – eine wichtige Rolle bei der Umsetzung von Schutzmaßnahmen im Betrieb.
Nachfolgend finden Sie eine Auswahl zentraler Informationsquellen zu staatlichen und autonomen Regelwerken, die für die sichere Gestaltung von Arbeitsplätzen, den Betrieb von Arbeitsmitteln sowie die Organisation des Arbeitsschutzes relevant sind:
Der Mutterschutz dient dem Schutz der Gesundheit von schwangeren und stillenden Frauen am Arbeitsplatz, in der Ausbildung und im Studium. Er sichert gleichzeitig die berufliche Teilhabe und den Schutz vor Benachteiligung.
Nachfolgend finden Sie zentrale gesetzliche Grundlagen sowie hilfreiche Informationen und Online-Anwendungen rund um das Thema Mutterschutz:
Ein wirksamer Infektionsschutz im Betrieb trägt entscheidend dazu bei, die Gesundheit der Beschäftigten zu sichern und Arbeitsausfälle zu vermeiden. Besonders in Zeiten erhöhter Ansteckungsgefahr durch COVID-19, Grippe oder andere Atemwegserkrankungen sind präventive Maßnahmen wie Hygiene, Impfaufklärung und organisatorische Schutzvorkehrungen zentral.
Nachfolgend finden Sie ausgewählte Informationsquellen und Empfehlungen für Arbeitgeberinnen, Arbeitgeber und Beschäftigte zur Umsetzung eines effektiven betrieblichen Infektionsschutzes: