Wilde Müllablagerungen

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Jeder von uns hat wohl schon einmal bei einem Spaziergang im Wald oder in der Feldflur wilde Müllablagerungen gesehen und sich gefragt, ob so etwas wirklich sein muss. Denn für die Abfallbeseitigung halten die Städte und Gemeinden sowie der Kreis ein umfassendes und preisgünstiges Angebot bereit, damit Müllablagerungen in der freien Landschaft nicht vorkommen müssen.

Für die Abfallbeseitigung gilt der Grundsatz des § 28 Abs.1 Satz 1 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes, wonach Abfälle zum Zwecke der Beseitigung nur in den dafür zugelassenen Anlagen oder Einrichtungen (Abfallbeseitigungsanlagen) behandelt, gelagert oder abgelagert werden dürfen.

Um diesen Grundsatz mit Leben zu füllen, müssen die Verbraucher zunächst den Abfall nach Verpackungsabfall, Bioabfall, Papier und Restmüll trennen und sortieren. Der vorsortierte Hausmüll wird dann von den Städten und Gemeinden im Rahmen der wöchentlichen Müllabfuhr abgeholt.
Fragen hierzu beantworten Ihnen die Abfallberater des Abfallverwertungs- und Entsorgungsbetrieb des Kreises Paderborn A.V.E.- Eigenbetrieb.

Der von den Städten und Gemeinden abgefahrene Abfall wird zu der vom Kreis betriebenen Deponie gebracht und dort je nach Abfallart weiterverarbeitet bzw. deponiert.

Für den gewerblichen Abfall gibt es ebenfalls ein System, dass getrennt nach Abfallarten deren Entsorgung und Verwertung gewährleistet.

Unbelehrbare oder bequeme Zeitgenossen, die den Abfall trotzdem in der Landschaft entsorgen, müssen daher nach § 28 Abs.1 Satz 1 in Verbindung mit § 69 Abs.1 Nr. 2 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes damit rechnen, dass Ihnen hierfür ein Bußgeld auferlegt wird, das je nach Schwere des Vergehens bis zu 100.000 Euro betragen kann. Daneben muss der Täter natürlich auch die Kosten für die Entsorgung des Abfalls tragen. Im Jahre 2008 sind vom Kreis insgesamt 143 solcher Verfahren durchgeführt worden.

Im Interesse einer der Allgemeinheit dienenden geordneten Abfallentsorgung und zur Bewahrung einer abfallfreien Naturlandschaft sollte daher jeder verantwortungsbewusste Bürger vom Angebot der öffentlichen Müllabfuhr Gebrauch machen und dabei mitwirken, dass wilde Müllablagerungen nicht mehr vorkommen.

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